5 Antworten

Im Tunnel muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Der Hintergrund ist einfach: sollte die Tunnelbeleuchtung plötzlich mal ausfallen, wäre der Tunnel ziemlich schnell ziemlich dunkel. Mit Abblendlicht hat man dann aber Scheinwerfer, die darauf auagelegt sind selbst etwas sehen zu können. Das Tagfahrlicht dient nur dazu am Tag von anderen gesehen zu werden. Daher ist das Tagfahrlicht in der Regel auch deutlich schwächer als das Abblendlicht. Aus genau diesem Grund reicht das Tagfahrlicht nicht aus, zumal es noch genug Fahrzeuge ohne dieses gibt.

Tagfahrlicht und Abblendlicht dürfen nach deutschen Zulassungsvorschriften nicht gleichzeitig leuchten (ein TFL, das nebenbei auch als Standlicht oder Markierungsleuchte fungiert, ist ein Sonderfall).

Heißt, wenn du das Abblendlicht einschaltest, geht automatisch das Tagfahrlicht aus.

Du darfst nicht mit Tagfahrlicht durch den Tunnel fahren, weil das Tagfahrlicht verboten ist. Sondern weil du das Tagfahrlicht nur eingeschaltet haben kannst, wenn du deine Pflicht, das Abblendlicht zu verwenden, missachtest.


Paejexa  26.02.2023, 23:06
Tagfahrlicht und Abblendlicht dürfen nach deutschen Zulassungsvorschriften nicht gleichzeitig leuchten

Dann wüsste ich wirklich gerne, wie mein Auto eine Zulassung bekommen hat. Siehe mein Profilbild, Tagfahrlicht und Abblendlicht leuchten gleichzeitig und das ist bei weitem nicht nur bei Peugeot so 😉

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RedPanther  27.02.2023, 08:21
@Paejexa

Auch das habe ich in meiner Antwort erwähnt:

ein TFL, das nebenbei auch als Standlicht oder Markierungsleuchte fungiert, ist ein Sonderfall

Es gibt Tagfahrlichter, die auch als Standlicht verwendet werden. Oder als eine dieser Markierungsleuchten, die die Abschätzung erleichtern wie groß das Fahrzeug ist. Gerade bei modernen LED-Scheinwerfern sehr verbreitet, aber kann man auch bei nachgerüsteten Tagfahrlichtern so schalten (muss man halt die Birnen des alten Standlichts rausnehmen).

Standlicht und Abblendlicht gleichzeitig, das ist wiederum vollkommen normal.

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Paejexa  27.02.2023, 13:51
@RedPanther

Wie bereits erwähnt, wirf mal einen Blick auf mein Profilbild. Die beiden "Reißzähne" rechts und links sind das Tagfahrlicht, die oberen Scheinwerfer das Abblendlicht. Das Tagfahrlicht ist automatisch an, ich habe keine Möglichkeit es auszuschalten. Ebenso lässt sich die Lichtautomatik nicht ausschalten.

Hinten habe ich übrigens auch Tagfahrleuchten, von Werk aus. Finde ich auch viel, viel besser als nur vorne. Vor allem bei den ganzen Flitzpiepen, die nachts nur noch mit Tagfahrlicht unterwegs und hinten komplett unbeleuchtet sind.

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RedPanther  27.02.2023, 17:36
@Paejexa

Ich habe sehr wohl verstanden, was du meinst. Du aber ganz offensichtlich nicht, worauf ich hinaus möchte.

Deshalb nochmal ein neuer Versuch: Hast du denn neben den Tagfahrleuchten und dem Abblendlicht auch noch zusätzliche Standlicht-Leuchten?

Denn ein Standlicht muss ein Auto haben. Wenn du kein separates Standlicht hast, arbeitet dein Tagfahrlicht nebenbei auch als Standlicht. Und das Standlicht leuchtet, wie gesagt, auch wenn du das Abblendlicht einschaltest.

Vor allem bei den ganzen Flitzpiepen, die nachts nur noch mit Tagfahrlicht unterwegs und hinten komplett unbeleuchtet sind.

Da sitzt das Problem in meinen Augen eindeutig am Steuer. Wer bei Dunkelheit nichtmal merkt, dass er kein Licht an hat, beweist in meinen Augen sehr eindeutig, dass er sich nicht als Fahrer eignet. Also: Lappen weg.

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Paejexa  27.02.2023, 17:39
@RedPanther

Alles was leuchten kann sieht man auf dem Profilbild leuchten. Aber wie erklären sich dann die hinteren Leuchten, die tagsüber ebenfalls an sind?

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RedPanther  27.02.2023, 17:40
@Paejexa

Zu denen habe ich keine Erklärung, fehlt mir das Wissen. Auch wenn ich sie nicht falsch finde.

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Klever0 
Beitragsersteller
 26.02.2023, 21:09

Achsooo!!!!!!

Tagfahrlicht und Abblendlicht dürfen nach deutschen Zulassungsvorschriften nicht gleichzeitig leuchten

Würde mich noch gerne interessieren warum

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martinreschke  26.02.2023, 22:35
@Klever0

Weil bei Tagfahrlicht keine Rücklichter leuchten. Zu jeweils Fern oder Abblendlicht darf nur ein paar zusätzliche Leuchten leuchten. Also zum Abblendlicht nur NSW und nicht noch Tagfahrlicht. Der Name sagt schon wann es leuchtet. Dann ist die Leuchtstärke nicht für die Nacht ausgelegt und die Ausleuchtung der Fahrbahn nicht gegeben.

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Paejexa  26.02.2023, 23:05
@martinreschke
Weil bei Tagfahrlicht keine Rücklichter leuchten

Interessante Theorie, bei meinem Auto ist das nämlich genau so.

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Paejexa  26.02.2023, 23:08
@martinreschke

Eben hast du noch behauptet, dass beim Tagfahrlicht keine Rücklichter leuchten.

Bei mir ist aber genau das der Fall. Ich habe sowohl vorne als auch hinten Tagfahrbeleuchtung

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martinreschke  27.02.2023, 08:11
@Paejexa

Ich schrieb dass sie hinten nicht leuchten. Du:bei meinem Auto ist das nämlich genau so. Jetzt schreibst du dass sie leuchten. Dann hast du die selbst nachgerüstet. Dann müssen sie bei Abblendlicht an, verlöschen und zugelassen für Standlicht , abgedunkelt leuchten. Bei original verbaut, geht nie das Schlusslicht mit an.

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Paejexa  27.02.2023, 13:43
@martinreschke

Nö, ist Serie. Wenn mein Tagfahrlicht an ist leuchten vorne und hinten die LEDs. Und wenn das Abblendlicht an ist, dann gehen diese LEDs nicht einfach aus, sondern leuchten zusammen mit dem Abblendlicht. Siehe mein Profilbild, das ist mein Auto bei Dunkelheit. Rechts und links die "Reißzähne" sind das Tagfahrlicht

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martinreschke  27.02.2023, 15:43
@Paejexa

Dann hat einer daran rumgefummelt. Tagfahrlicht muss mit dem Einschalten des Abblendlichtes verlöschen. Ist es als Standlicht ausgelegt, muss es abdunkeln. Nicht dass du das mit dem Nebelscheinwerfer verwechselst. Da gehen Schlusslichter mit. Dein Bild verrät nicht den Autotyp. Leider sieht man so allerlei was mit dem Licht verunstaltet wird.

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Paejexa  27.02.2023, 15:44
@martinreschke

Wieso sollte da einer dran rumgefummelt haben? Ich lebe im Saarland, hier gibt es überproportional viele Peugeots und die neueren Modelle sind alle so ausgestattet. Bei meinem handelt es sich übrigens um einen Peugeot 508 SW

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martinreschke  27.02.2023, 16:57
@Paejexa

Es ist so dass es nicht verboten ist dass die Rückleuchten zum Tagfahrlicht mit leuchten. In unseren Breiten macht man das alles um das letzte Quäntchen zur Schadstoffminimierung herauszuholen. Recht fraglich. Es gibt eine skandinavische Version wo die immer mit leuchten.

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Muss ich IM TUNNEL also OHNE Tagfahrlicht fahren?

Das ist nicht die Frage. Ohne Tagfahrlicht kann man gar nicht fahren, weil es keinen Schalter dafür gibt. Du mußt das Abblendlicht einschalten, das steht doch da. Was dann mit dem Tagfahrlicht geschieht, darauf hast du keinen Einfluß.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du musst im Tunnel mit ABBLENDLICHT fahren .. weil das Tagfahrlicht alleine zu dunkel dafür ist.

Ja, du musst das Abblendlicht nutzen, genauso wie bei Nebel.


martinreschke  26.02.2023, 22:40

Nebelscheinwerfer dürfen auch mit Standlicht betrieben werden.

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WECoyote  27.02.2023, 06:16
@martinreschke

Mir geht es im Nebel hauptsächlich um das Rücklicht, dass bei Vielen, da sie nur das Tagfahrlicht an haben, aus ist.

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