Muss ich für diesen Schaden am gemieteten Kipper zahlen?
Ich habe vom 04.06.2024 bis zum 08.06.2024 von einer Firma einen Man TGE Kipper für private Gartenarbeiten gemietet. Nach der Rückgabe des Fahrzeugs hat die Firma eine Rechnung für einen Schaden an der hinteren Klappe des Fahrzeugs erstellt.
Ich füge Fotos bei. Beim Abholen des Fahrzeugs war bereits ein Schaden an der hinteren Klappe vorhanden. Dieser Schaden entsteht, wenn die Kipperklappe gegen die darunter liegende Anhängerkupplung schlägt. Während der Mietzeit hat sich das bestehende Loch durch den Kontakt mit der Anhängerkupplung vergrößert. Solche Schäden sind bei diesem Fahrzeugtyp häufig. Die Firma hat mich bei der Übergabe des Fahrzeugs nicht auf diesen Krankenheit hingewiesen. Ich habe die Klappe nur geöffnet, um den Kipper zu entleeren, und der Kontakt mit der Anhängerkupplung hat den bestehenden Schaden vergrößert. Die Firma hat den alten Schaden nicht reparieren lassen.
Jetzt hat die Firma mir eine Rechnung über 847,28€ + MwSt. für diesen Folgeschaden für kompletten Reperatur ausgestellt. Muss ich diese Rechnung bezahlen?
Nach der Abgabe
Vor der Abgabe
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
4 Antworten
Zu jedem Mietwagen gibt es ein Schadensprotokoll, das man sich ansehen kann, bevor man das Fahrzeug übernimmt. Man vergleicht, welche Schäden das Fahrzeug hat mit dem, was im Protokoll steht. Da war wahrscheinlich der Vorschaden schon gestanden. Stellt man bei der Übernahme fest, dass es Schäden gibt, die noch nicht im Protokoll stehen, lässt man sie direkt eintragen und sich eine Bestätigung geben oder man fotografiert das Protokoll ab.
Damit hat man am Ende auch einen Beweis dafür, welche Schäden schon waren und nicht während der eigenen Anmietung entstanden sind.
Inwieweit kannst Du nun nachweisen, dass schon ein Vorschaden war? Ich denke, es würde dann keine Rolle spielen, ob durch Deine Arbeit der Schaden noch größer wurde, denn der Austausch der Bordwand wäre auch so fällig gewesen.
Wie schon empfohlen wurde, Rechtsanwalt aufsuchen. Der hat am ehesten die Möglichkeit, dagegen vorzugehen, evtl. Protokolle einsehen zu können usw.
Wenn der Vorschaden nicht im Übergabeprotokoll vermerkt ist, hast du ganz schlechte Karten. 🤷
Bei einem Leihfahrzeug geht man ums Auto und verlangt vom Vermieter, dass jede Delle vermerkt wird im Vertrag.
Hast Du ne Rechtsschutzversicherung?? Vielleicht ADAC? Oder eine andere Verkehrsrechtschutzversicherung?
Das wäre in dem Fall ratsam einen Anwalt hinzuzuziehen. .. und: hast du beim Anmieten einen Eigenbeitrag im Falle eines Schadens vereinbart? Und wie hoch ist dieser? .. ..
Schaden ist also entstanden, weil der Kipper nicht ordnungsgemäß funktioniert. Dass dieser beim Kippen Kontakt mit der AH-Kupplung bekommt, dürfte nicht sein. Man hat dich darauf auch nicht hingewiesen. Ich würde das nicht bezahlen und auf Klage warten, wenn die es drauf anlegen. Dann ggf. Anwalt hinzuziehen.