Muss ich für diesen Schaden am gemieteten Kipper zahlen?

4 Antworten

Zu jedem Mietwagen gibt es ein Schadensprotokoll, das man sich ansehen kann, bevor man das Fahrzeug übernimmt. Man vergleicht, welche Schäden das Fahrzeug hat mit dem, was im Protokoll steht. Da war wahrscheinlich der Vorschaden schon gestanden. Stellt man bei der Übernahme fest, dass es Schäden gibt, die noch nicht im Protokoll stehen, lässt man sie direkt eintragen und sich eine Bestätigung geben oder man fotografiert das Protokoll ab.

Damit hat man am Ende auch einen Beweis dafür, welche Schäden schon waren und nicht während der eigenen Anmietung entstanden sind.

Inwieweit kannst Du nun nachweisen, dass schon ein Vorschaden war? Ich denke, es würde dann keine Rolle spielen, ob durch Deine Arbeit der Schaden noch größer wurde, denn der Austausch der Bordwand wäre auch so fällig gewesen.

Wie schon empfohlen wurde, Rechtsanwalt aufsuchen. Der hat am ehesten die Möglichkeit, dagegen vorzugehen, evtl. Protokolle einsehen zu können usw.

Wenn der Vorschaden nicht im Übergabeprotokoll vermerkt ist, hast du ganz schlechte Karten. 🤷

Bei einem Leihfahrzeug geht man ums Auto und verlangt vom Vermieter, dass jede Delle vermerkt wird im Vertrag.

Hast Du ne Rechtsschutzversicherung?? Vielleicht ADAC? Oder eine andere Verkehrsrechtschutzversicherung?

Das wäre in dem Fall ratsam einen Anwalt hinzuzuziehen. .. und: hast du beim Anmieten einen Eigenbeitrag im Falle eines Schadens vereinbart? Und wie hoch ist dieser? .. ..

Schaden ist also entstanden, weil der Kipper nicht ordnungsgemäß funktioniert. Dass dieser beim Kippen Kontakt mit der AH-Kupplung bekommt, dürfte nicht sein. Man hat dich darauf auch nicht hingewiesen. Ich würde das nicht bezahlen und auf Klage warten, wenn die es drauf anlegen. Dann ggf. Anwalt hinzuziehen.