Muss ich einen geschenkten Laptop bei Einfuhr in Deutschland beim Zoll anmelden?
Hallo! Ich fliege im Mai für 2 Wochen zu meiner Schwester nach Chicago. Nun ist es so das sie einen Laptop gekauft hat, den sie mir wenn ich dort bin schenken möchte. Wie ist das dann mit dem Zoll wenn ich zurück nach Deutschland fliege... der ist ja nicht mehr verpackt oder sonst was dann und obendrein ein Geschenk... Muss ich das verzollen? Ich habe keine Lust da dann Probleme zu bekommen, weil auf dem Hinflug habe ich ja auch keinen dabei, so das ich also nicht sagen kann das ich den vorher schon hatte... Kann mir da einer weiter helfen in wie weit ich da eventuell mit Problemen rechnen muss? Wäre toll Wenn mir da jemand weiter helfen kann. Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Könntest du nicht einfach ein paar Programme installieren und irgendwelche Daten von dir (oder deiner Schwester) draufladen, sodass er bei einer Kontrolle nicht mehr so ganz nach Neuware wirkt? Also einfach personalisieren?
Und darauf achten, dass du genug Akku bei der Kontrolle hast, man muss seine elektrischen Geräte einschalten können, sonst werden sie gegebenenfalls eingezogen. Aber das weißt du sicher sowieso schon.
bringt nix, die können auch Jahre nachfordern. Du bist Beweispflichtig. Mindestens 5 Jahre. Geschenke unter 100€ frei.
Okay, dann hab ich wohl besser den betrag für die Mehrwertsteuer auf meiner Kreditkarte...
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Reisemitbringsel (egal ob gekauft oder geschenkt) sind bis zu einem Wert von 430€ abgabenfrei. Bis zu einem Wert von 700€ werden 17,5% kassiert, darüber sind es 19% Einfuhrumsatzsteuer.
Beim Zoll bis Du in der Nachweispflicht. Und bei einer QWERTY-Tastatur, 110V-Ami-Netzteil und englischen OS hast Du keine Chance das Teil als altes Notebook auszugeben.
Wenn DZ das anmelden beim Zoll unterlässt ist das eine strafbare Steuerhinterziehung...
du nimmst die Rechnung mit. Der Freibetrag liegt bei 430€. Solltest du drüber liegen ist der Rote Ausgang für dich. Der Läppi ist nicht teilbar, da zahlst Einfuhrsteuer.
Die Zöllner sind nicht blöd, die haben Ahnung und auch Internet.
Aber die Rechnung lautet ja nicht auf meinen Namen, da es ein geschenk ist...
der Name auf der Rechnung spielt keine Rolle, der Betrag dient als Nachweis.
Das heißt dann werden die normal 19% Mehrwertsteuer fällig, oder?
es kann auch noch Zoll anfallen.
ob du mit der Tastatur zurecht kommst? wird Englisch sein. fehlende Umlaute.
Auch dort wird ein andere Stromstärke genutzt. 110 Volt zu 230V in Dland.
Das ist eine gute Idee, vielen Dank!