Muss ich in den USA gekauften Laptop bei Rückreise nach Deutschland verzollen?
Während meines Auslandsjahres in den USA habe ich mir einen neues MacBook Air angeschafft. Beim Rückflug nach Deutschland Mitte Juni ist das Gerät allerdings noch nicht 6 Monate alt (ich habe gelesen, dass ich mir keine Sorgen wegen Zoll machen brauch, wenn es älter als 6 Monate ist). Außerdem habe ich gehört, dass wenn ich nur mit einem Laptop reise, ich mir keine Sorgen machen brauche. Allerdings möchte ich mich von meinem alten Laptop nicht wirklichen trennen - und wenn ich mit 2 Laptops beim Zoll ankomme, dann werden sie ja sicherlich nachfragen, ob die beide aus Deutschland sind - und einer ist ja nicht.
Ich habe gehört, dass wenn man einfach den/das Invoice "abändert", es keine Probleme gibt. Stimmt das oder gibt es da andere Möglichkeiten?
6 Antworten
Zollgebühren und Einfuhrsteuern Zollgebühren sind teilweise happig. So beträgt die Gebühr bei einem DVD-Player 13,9 Prozent, Digitalkameras kosten 4,2 Prozent extra. Computer und Laptops sind dagegen von Zollgebühren befreit. Dennoch muss der Importeur Gebühren für das in den USA bestellte Notebook zahlen: Die deutsche Einfuhrsteuer beträgt in diesem Fall 19 Prozent und ist ein Ersatz für die Umsatzsteuer. Eine Umsatzsteuer haben Sie bereits in den USA gezahlt, je nach Bundesstaat rund sieben Prozent des Netto-Waren-Wertes.
Klingt komisch, aber ruf doch einfach mal beim Zoll an, dann bist du auf der sicheren Seite!
Unbedingt Kaufbeleg mitnehmen. Was bei Einfuhr über 400,-(Summe weiß ich nicht genau kann man nachfragen ) wird verzollt ! Auf jeden Fall anmelden ,sonst wirds noch teurer
Ja, musst Du. Der Laptop ist zu neu. Außerdem ist anzunehmen, dass Du die Mindestaufenthaltsdauer für die ziollfreie Einfuhr von Umzugsgut nicht erfüllst - Auslandsjahre dauern meist kein Jahr. Man muss aber mindestens ein volles Jahr im Ausland gelebt haben, um in den Genuss der kostenlosen Einfuhr von Umzugsgut zu kommen.
bis zu genau 430€/Person sind steuerfrei, alles darüber muss verzollt werden. kannst ja beim zollamt anrufen, die helfen dir GENAU weiter, wie dass dann aussieht
Ja, das ist Zollware, da du vermeintlich vergünstigte Sachen im Ausland gekauft hast, nur um Geld zu sparen: Wenn das Laptop über 6 Monate in den USA von dir verwendet wurde, ist es erst "dein Eigentum" vom Zoll her und frei einzuführen!! Ich könnte mir sogar vorstellen, dass es verboten ist, es einzuführen, aber erkundige dich lieber nochmal bei Fachleuten, denn ich möchte dich nicht in die Zwickmühle bringen nur weil ich mich vllt vertan habe.