Muss ich eine schriftliche Aussage bei der Polizei machen?
Hallo erstmal ich habe ein Brief bekommen von der Polizei weil ein ehemaliger Kollege sich dachte etwas in einem laden zu klauen jetzt habe ich denn Salat und muss als zeuge eine aussage machen bei der Polizei Schriftlich wo ich sein Vornamen Nachnamen etc. eingeben muss bin ich gezwungen darauf zu antworten oder kann ich es ignorieren ?
4 Antworten
Du kannst es ruhigen gewissens ignorieren, war mir auch mal passiert. Das ist rein freiwillig und wenn ich du wäre würde ich den Freund nicht in die Pfanne hauen.
Sieh dir den Brief von der Polizei genau an:
Bei Zeugen ist es in der Tat so, dass diese durch eine Rechtsänderung wirklich auch bei der Polizei erscheinen müssen. Und zwar, wenn ein Auftrag der Staatsanwaltschaft vorliegt. So steht es in § 163 Abs. 3 StPO:
Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.
Tut mir leid wenn ich dich falsch verstehe mein Brief ist von der Polizei wo ich schriftlich aussagen soll
mit Ermittlungspersonen ist in dem zitierten Artikel die Polizei gemeint.
Also wenn im Brief etwas ähnliches drin steht wie im Auftrag der Staatsanwaltschaft, dann solltest du der Ladung Folge leisten oder wenigstens bei einem Rechtsanwalt nachfragen, damit du sicher bist.
Also habe es mir nochmal durchgelesen und da steht nur Polizeipräsidium (Meine Stadt) mehr nicht
Wenn du die Vorladung von der Polizei ignorierst, kannst du irgendwann als Zeuge vor Gericht vorgeladen werden.
Und wenn du da auch einfach wegbleibst, kann es passieren, dass die Polizei dich zu Hause abholt und zwangsweise bei Gericht vorführt. Und Kosten entstehen für dich dann auch.
Steht alles im § 51 StPO (Paragraph 51 Strafprozessordnung):
https://dejure.org/gesetze/StPO/51.html
"Kann" heißt nicht "muss". Aber so könnte es eben dann im für dich ungünstigsten Fall passieren.
also er hat was geklaut im wert von 3 euro findest du nicht das es zu krass ist
Das wird auch bei Bagatelldelikten wie Ladendiebstahl kaum passieren, weil es da meistens gar nicht erst zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Wenn das Verfahren eingestellt wird oder mit Strafbefehl erledigt wird zum Beispiel.
Das liegt aber dann letztlich vor allem am Täter, ob der sagt, "ja ok, ich habe da einen Fehler gemacht, jetzt zahle ich auch dafür und ich mache so was nie wieder".
chirok kann man sich kurz in kontakt setzen ?
(gib mir denn Beat Cousin)
Wenn Du nicht auf das polizeiliche Schreiben antwortest, werden sie Dich persönlich vorladen, da bist Du dann verpflichtet, Dich zu melden. Das Schreiben kannst Du noch ignorieren.
Das sowieso also muss ich nicht draufeingehen weil die haben mir eine Frist gegeben innerhalb 2 Wochen