Muss ich dass geld was mein opa mir gegeben hat, meiner Mutter geben, nur weil sie es so will?
Hey, und zwar ist die Situation momentan so: ich war gestern bei meinem opa mit meinem kleinen Bruder, und da hat er uns halt etwas Geld gegeben ohne Grund, daraufhin wo wir nachhause gefahren sind, hat mich direkt meine Mutter angeschnauzt und gesagt ich solle ihr doch dass Geld geben damit sie es auf mein Sparbuch überweist, und daraufhin hab ich halt gesagt dass ich ihr dass geld nicht geben will eben weil ich es für mich Sparren möchte, nun zwingt sie mich aber dass geld ihr zu geben wobei ich es doch nicht will, jetzt meine frage, muss ich dass geld ihr geben nur weil sie es so will?.?
LG
6 Antworten
Solange du nicht 18 bist wirst du dich wohl an das halten müssen, was deine Eltern dir sagen. Mit 18 kannst du dann ausziehen und selbst entscheiden.
Nein. Wenn es sich um keine hohe Summe handelt, haben auch Kinder und Jugendliche das Recht über kleinere Geldgeschenke selber zu verfügen.
Die Frage ist, was willst machen? Deine Mutter verklagen wenn sie weiterhin drauf besteht? Vllt kann dein Opa mal mit ihr reden
Nein, musst Du nicht. Kinder dürfen über Geldgeschenke (im Taschengeldrahmen) selber verfügen. Er wird Euch ja keine Hunderter gegeben haben....
Ein Geldgeschenk anzunehmen ist doch kein (Kauf)Vertrag....
Hi,
Es ist dein Geld. Dein Opa hat es dir gegeben, nicht deiner Mutter. Deine Mutter hat kein Recht, dein Geld tu nehmen, ohne das du es willst. Und außerdem möchtest du es ja auch nur sparen.
Sie darf dir dein Geld nicht ohne das du es willst wegnehmen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen
LG
Astrobär🌟
Wenn es jetzt keine total grossen Summen sind so über etwa 2.000€ sind, ist es Taschengeld, und wenn du zumindest 7 Jahre alt bist darfst du dann selbst entscheiden was du damit machen möchtest.
"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“
Wenn das Mittel vom Erziehungsberechtigten überlassen worden ist oder mit ZUSTIMMUNG der Erziehungsberechtigten von einem Dritten überlassen worden sind ;)
Die Zustimmung fehlt hier, da das Geld nicht von den Eltern übergeben worden ist