Muss ich darauf achten, dass ich wirklich 45 Minuten fahre und darf die Fahrlehrerin den vollen Preis berechnen?
Ich hätte vor 30 Minuten! eine Fahrstunde haben sollen. Wenn sie jetzt wirklich noch kommt, was ich nicht glaube, darf sie dann noch den vollen Preis berechnen und falls sie nicht kommt (wahrscheinlicher) muss sie für die Stunde eine Entschädigung zahlen? Ich meine beim Arzt ist das ja auch so. Termine sollte man einhalten. Sie ignoriert mich momentan auch auf WhatsApp.
3 Antworten
Häh? Normal fängt die Fahrstunde an wenn sie halt anfängt; egal zu welcher Uhrzeit. Und dann fängt die Stoppuhr halt an zu ticken und hört erst auf wenn die Fahrstunde komplett ist. Natürlich wird dir keine halbe Fahrstunde als ganze angerechnet!
Wenn sie noch kommt und ihr nur 30 Minuten fahrt, darf sie auch nur 30 Minuten berechnen. Fahrt ihr aber dennoch 45 Minuten, obwohl später, zahlst du die 45 Minuten.
Wenn sie gar nicht kommt, dann musst du auch nichts bezahlen, aber eine Entschädigung bekommst du auch nicht. Vielleicht fährt sie aber die nächste Stunde dann mal 60 Minuten.
Das ist doch alles eine Sache der Absprachen. Du bist der Kunde, der Auftraggeber. Du bestimmst also in weiten Teilen was ihr wie macht.
Wenn sie selbst den Termin verpasst hat, wird sie dir nichts in Rechnung stellen. Aber warum sollte sie dir eine Entschädigung zahlen? Wofür denn?