Muss ich bei der neuen Wohnung Strom anmelden, obwohl ich dort noch nicht wohne?
Hallo, ich habe mich schon mit einigen drüber unterhalten und mir wurde gesagt, dass wenn ich jetzt parallel 2 Wohnungen habe (wegen 3-monatigen Kündigungsfrist), ich trotzdem bei beiden Wohnungen Strom angemeldet haben muss. Ich möchte nämlich erst in 1 Monat in meine neue Wohnung ziehen. Ist das also tatsächlich so, dass ich trotzdem ab sofort den Strom bei der neuen Wohnung anmelden muss, auch wenn ich noch in meiner „alten“ Wohnung wohne? Weil der Stromzähler angeblich nicht ohne „Besitzer“ weiterlaufen darf?
3 Antworten
Ab der Wohnungsübergabe bist Du für den Stromverbrauch verantwortlich. Ich hoffe, Ihr habt ein Protokoll der Zählerstände angefertigt, und beide unterschrieben (Vermieter und Mieter).
Solange Du keinen Vertrag mit einem Anbieter hast, bist Du im Grundversorgungstarif Deines örtlichen Versorgers. Das ist in der Regel ein recht teuerer Tarif. Wenn noch kein Strom in der Wohnung verbraucht wird, ist das egal. Eine Grundbegühr wird aber in jedem Fall anfallen.
Es wäre schon schlauer, gleich einen Vertrag beim Anbieter Deiner Wahl zu machen.
ab Mietbeginn hast du den Strom anzumelden, da ja eventuell auch Strom verbraucht wird, z.B. für die Gastherme.
Strom meldet man sofort an. Und du brauchst ja auch welchen beim Umzug. Nicht erst, wenn du einziehst.