Muss für eine Betriebliche Altersvorsorge eine Vereinbarung unterschrieben werden?
Hallo,
ich habe eine neue Stelle und wusste zunächst nicht das es über den Arbeitgeber eine Betriebliche Altersvorsorge gibt.
Die Bezahlung ist gut, jedoch möchte ich aus gewissen Gründen die betriebliche Altervorsorge nicht in Anspruch nehmen. Ich habe auch nur durch Zufall über andere Stellenanzeigen meines Arbeitgebers, herausgefunden das diese geboten wird.
Bei meinem Bewerbungsgespräch wurde sie nicht angesprochen und auch im Vertrag steht nichts. Kann der Arbeitgeber mir jetzte einfach eine Altervorsorge abschließen und mir den entsprechenden Betrag vom Lohn abziehen oder müsste ich vorher irgend eine Art vereinbarung unterschreiben?
3 Antworten
Wenn der Arbeitnehmer das wünscht, muss der Betrieb eine betriebliche Altersvorsorge abschließen.
Das heißt aber nicht, dass der Betrieb auch die Kosten teilweise oder gar vollständig tragen muss und der Betrieb bestimmt auch den Anbieter und die Form dieser bAV.
Ohne Deine Zustimmung wirst Du aber keine solche bAV bekommen.
Natürlich. Eine Umwandlung eines Teils deines Arbeitsentgeltes zu einem Beitrag für eine bAV bedarf deiner Zustimmung.
Eine betriebliche Altersvorsorge bedarf einer beidseitigen Vereinbarung.
Insofern musst Du Dir keine Sorgen machen.
Natürlich ist es schlau, rechtzeitig an später zu denken.
Dabei sollte man im Blick haben, auf welcher Basis die betriebliche Altersvorge steht.
Im Regelfall liegt solchen Versorgungswerken eine anleihebasierte Anlageform am Kapitalmarkt vor.
Anleihen sind also Schulden Dritter, die in der Zukunft bedient werden.
Das wäre mir persönlich in der heutigen Situation unseren Finanzsystems echt zu heiss.
Ich bin da eher der Fan einer sachwertbasierten Anlageform (Aktien), deren Verwaltung ich selbst in die Hand nehme.
Vom Lohn ab auf keinen Fall
Bei uns ist es allerdings so das es garnicht vom Lohn ab geht
Und die Zustimmung muss auch schriftlich erfolgen nehme ich an?