Muss eine BÜWA geöffnet werden können?

2 Antworten

nein, die muss nicht mehr einfach so zu öffnen sein.

Die Post darf die aber stichprobenartig zur Kontrolle öffnen - und muss die dann wieder neu verkleben.

Das Briefgeheimnis gilt sozusagen für BüWa nicht

Von Experte Highlands bestätigt

Seit zwei Jahren oder so müssen sie nicht mehr „zerstörungsfrei aufmachbar“ sein. Also zukleben ins Gut ist. Wenn, dann kommt ein Zettel drauf, dass die Sendung geöffnet wurde und sie wird wieder versiegelt... :)