Muss eine BÜWA geöffnet werden können?
Ich möchte einen Artikel als BüWa in einem Maxibriefkarton verschicken. Den möchte ich auch nochmal ordentlich mit Paketklebeband bekleben, damit alles sicher ankommt. Dann würde es für die Postmitarbeiter aber schwer sein, den zu öffnen. Müssen BüWas so verpackt sein, dass man sie problemlos wieder öffnen und verschließen kann? Und schauen die Mitarbeiter wirklich in die Sendung rein?
2 Antworten
nein, die muss nicht mehr einfach so zu öffnen sein.
Die Post darf die aber stichprobenartig zur Kontrolle öffnen - und muss die dann wieder neu verkleben.
Das Briefgeheimnis gilt sozusagen für BüWa nicht
Seit zwei Jahren oder so müssen sie nicht mehr „zerstörungsfrei aufmachbar“ sein. Also zukleben ins Gut ist. Wenn, dann kommt ein Zettel drauf, dass die Sendung geöffnet wurde und sie wird wieder versiegelt... :)