Muss ein Lehrer Leistungskurse unterrichten, wenn er nicht will?
Haben Lehrer ein Mitspracherecht, ob sie Leistungskurse unterrichten wollen, oder nicht? Ich studiere Mathe, Bio auf L3 (gymnasiales Lehramt) und Deutsch als Drittfach. Da die Unterschiede von L2 zu L3 sehr gering sind, mache ich Deutsch auch auf L3. Kann ich z.B später sagen, dass ich keinen Deutsch LK unterrichten möchte bzw. werden solche Wünsche ernst genommen? Ich würde mir das eh nur rausnehmen zu sagen, weil ich ja noch Mathe und Bio habe und dort gerne LK's übernehmen wollen würde. Deutschlehrer sind ja eigentlich immer genügend da...
5 Antworten
Kein Mitspracherecht. Über die unterrichtsverteilung entscheidet die Schulleitung.
Natürlich darfst du Wünsche äußern. Ob sie berücksichtigt werden können, steht auf einem anderen Blatt.
Grundsätzlich bist du dazu verpflichtet, den Aufgaben nachzukommen. Dazu gehört es als Lehrer nun einmal auch, einen Leistungskurs zu übernehmen.
An meiner Schule, einem Gymnasium in NRW, haben die Lehrer grundsätzlich weder ein Mitspracherecht noch wissen sie vor dem neuen Schuljahr, ob sie einen LK übernehmen (müssen). Zuständig für die Einteilung ist (zumindest letztendlich) der Schulleiter. Theoretisch kannst du natürlich immer mit ihm reden. Ob er deinen Wunsch auch annimmt, ist die andere Frage, die sich sicherlich auch nicht allgemein beantworten lässt.
Das steht in der Macht des Schulleiters und da wird jeder anders drauf reagieren.
Es kommt vor allem aber auch auf die Situation an. Ein LK Lehrer soll immer auch den Kurs bis zum Abitur übernehmen und zuende bringen. Darauf wird bei uns auch sehr geachtet. Demnach fallen viele Lehrer immer raus. Schwangere Lehrerinnen oder Lehrer, welche bereits Elternzeit beantragt haben wären ein Beispiel. Lehrer, welche in Rente gehen. Ebenso werden neue Lehrer aber auch nicht genommen - zum Gunsten der Schüler.
Demnach bleiben oft nicht viele Lehrer übrig, die einen LK übernehmen können. Der Schulleiter wird dich also ggf. tatsächlich dazu zwingen, auch wenn du es nicht möchtest. Es gehört nun einmal auch zu deinen Aufgaben als Lehrer.
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Liebe Grüße
TechnikSpezi
Wenn eine Schulleitung, mit der Begründung, dass eine Kollegin schwanger ist, ihr keinen LK gibt, läuft der Personalrat Amok. Das ist auch Schwachsinn. Die Ausfallzeit aufgrund von Schwangerschaft beträgt lediglich knapp 3 Monate (Mutterschutz).
3 Monate sind definitiv zu viel. Es ist auch in meiner Zeit an der Schule noch nie vorgekommen, dass bekannt war, dass eine Lehrerin schwanger war und sie einen LK bekommen hat. Wenn sie dann aber währenddessen schwanger geworden ist, wurde die Lehrkraft nur gewechselt, und nicht für die Zeit ersetzt, weil man den Schülern Wechsel im LK generell komplett ersparen möchte.
Die Lehrer wissen das natürlich vor dem neuen Schuljahr, das sagen sie euch Schülern nur nicht, weil sich vor dem Schuljahr tatsächlich noch was ändern kann, und man dann keinen Bock hat, das Eltern auf der Matte stehen. Und um zu verhindern, dass Schüler Kurse aufgrund der Lehrer wählen.
Das glaube ich nicht. Es ist zwar öfters der Fall, dass die Lehrer dies schon wissen, weil eben wegen den ganzen Bedingungen keine andere Lehrkraft als sinnvoll erscheint und es gibt natürlich auch mal den Fall, dass es ein Lehrer bereits weiß. Dennoch wissen die Lehrer das grundsätzlich nicht - das hat mir auch unser stlv. Schulleiter, der ebenso Oberstufenkoordinator ist und demnach dafür verantwortlich ist gesagt.
Warum neue Lehrer nicht qualifiziert für einen LK sind und das mit der Begründung "zu Gunsten der Schüler" ist mir allerdings ziemlich schleierhaft.
Das ist eigentlich selbsterklärend, wie ich finde. Neue Lehrkräfte haben logischerweise einfach weniger Erfahrung. Für einen LK sollte man diese aber eben haben. Studieren selbst bringt dir nur die Theorie, aber nichts für die Rolle als eine Lehrkraft. Das sieht man an den Referendaren doch in 90% der Fälle.
Es ist somit auch logisch, dass man erst einmal die erfahreneren Lehrkräfte nimmt. Und es ist definitiv auch kein Zufall, dass nie neue Lehrer dafür in Frage kommen. Teilweise werden die LK's dann einfach auf die anderen Schulen verschoben und es findet ein KOOP-LK statt, anstatt dass man einen neuen Lehrer für den LK nimmt.
Grundsätzlich gilt wie überall im Berufsleben - Dein Arbeitgeber ist Dir gegen-über weisungsberechtigt. Kommt Deinem Arbeitgeber also zu Ohren, dass Du keine Leistungskurse unterrichten möchtest, Kann das Konsequenzen haben.
Ja, er unterliegt dem Weisungsrecht.
Das halte ich im Übrigen auch für gut und richtig, ja, für selbstverständlich.
Gruß, earnest
Wenn eine Schulleitung, mit der Begründung, dass eine Kollegin schwanger ist, ihr keinen LK gibt, läuft der Personalrat Amok. Das ist auch Schwachsinn. Die Ausfallzeit aufgrund von Schwangerschaft beträgt lediglich knapp 3 Monate (Mutterschutz).
Die Lehrer wissen das natürlich vor dem neuen Schuljahr, das sagen sie euch Schülern nur nicht, weil sich vor dem Schuljahr tatsächlich noch was ändern kann, und man dann keinen Bock hat, das Eltern auf der Matte stehen. Und um zu verhindern, dass Schüler Kurse aufgrund der Lehrer wählen.
Warum neue Lehrer nicht qualifiziert für einen LK sind und das mit der Begründung "zu Gunsten der Schüler" ist mir allerdings ziemlich schleierhaft.