Muss ein Heilpraktiker vor der Behandlung die Patienten über die etwaigen Kosten aufklären?
Muss ein Heilpraktiker vor der Behandlung die Patienten über die etwaigen Kosten aufklären?
1 Antwort
Hi,
Muss ein Heilpraktiker vor der Behandlung die Patienten über die etwaigen Kosten aufklären?
Für Heilpraktiker gelten - wie für andere medizinisch Behandelnden auch - die Maßgaben des Behandlungsvertrags. Dieser wird auch bei einer Behandlung durch einen Heilpraktiker geschlossen.
Und da ist ziemlich eindeutig geregelt:
"Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt." - § 630c Abs. 3 BGB
Nachdem Heilpraktikerleistungen prinzipiell keine Leistung der GKV sind und i.d.R. auch keine nachträgliche Kostenübernahme durch diese erfolgt, ist der o.g. Fall anzunehmen.
Kurzum: ja, der HP muss über die Kosten aufklären.
LG