Muss ein Arbeitnehmer seine Dienstwohnung räumen, wenn er seine Stelle kündigt?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das ist rechtens. Zudem hat sich der Hausmeister durch Unterzeichnung des Arbeitsvertrages damit einverstanden erklärt. Die Dienstwohnung benötigt der Arbeitgeber für einen neuen Hausmeister.

Hi, ja das ist rechtens. Und das ist halt der größte Nachteil an einer Dienstwohnung.

Soweit ich weiß sind diese Wohnungen meist an den Arbeits-/Dienstvertrag gebunden. Wird der gekündigt muss man auch aus der Wohnung raus, außer natürlich es ist ein entsprechend anders vereinbarter Passus im Vertrag enthalten, dass der Arbeitnehmer die betreffende Wohnung eben weiterhin bewohnen darf.

Dann würde sich aber ggf. die Miete erhöhen

Eine Dienstwohnung ist meistens an den Arbeitsvertrag gekoppelt. Steht dann auch im Arbeits- und Mietvertrag. Es gibt Ausnahmen, dass der Arbeitnehmer auch nach seinem Ausscheiden die Wohnung weiter bewohnen darf, allerdings erhöht sich dann normalerweise auch die Miete.

Wenn das eine Dienstwohnung ist, klar. Denn die ist dann sehr wahrscheinlich an das Arbeitsverhältnis gebunden, da sie der Firma gehört bzw diese sie bezahlt. Wenn er nicht mehr dort arbeitet, muss er sich dann eben eine andere Wohnung suchen.