Muss der Notruf immer ausrücken?
Mal angenommen ein 8 jähriger Junge ruft an und sagt "mein freund ist ohnmächtig bitte kommen sie schnell".
Aber man hat schon einen kleinen Verdacht dass es sich um einen Scherzanruf Anhaltet. Würde trotzdem der Notruf in jeder Situation ausrücken?
Egal wie absurd oder "Streichhaft" es klingt?
Lg
6 Antworten
Wenn es sich als Missbrauch des Notrufs herausstellt wird der Einsatz in Rechnung gestellt.
Ja jeder Anruf wird ernst genommen. Und wenns ein Spaß war wird es für die Eltern teuer.
Eltern haften für ihre Kinder... Mit 8 stimmt seine aussage also noch
Natürlich haften Eltern bis 14 für ihre Kinder?! Das ist dich jedem bewusst.
Nein, das tun sie nicht. Sie gehen nicht für ihren Spross ins Gefängnis. Wieso ist das jedem bewusst?
Ok, kannst du mir mal bitte erklären, weshalb hier so viele das vehement behaupten? Wie kommt das?
Zumindest mir hat sich dieser Satz eingeprägt, ich habe ihn nie hinterfragt. Und kam auch nie in die Situation die tatsächlich Rechtslage herauszufinden.
Wie also meinst du würde o.g. Situation bewertet werden? Haftet niemand und der Spaßvogel kann unbescholten weitermachen?
Schwierig. Die Eltern haften nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben, also evtl. wenn sie ihn dazu anstiften, oder nach mehreren solcher Vorfälle das Telefon ungesichert lassen z.B. Sehr unwahrscheinlich. Ansonsten ist der Junge deliktfähig. Ein Richter muss entscheiden, ob er wissen konnte, dass er das nicht darf (um es mal platt auszudrücken) Wenn nein, zahlt niemand den Schaden wenn ja, haftet er selbst. Nicht strafrechtlich, aber zivilrechtlich für die dadurch entstandenen Kosten. Der Geschädigte kann hierfür einen Titel erwirken, der 30 Jahre gültig ist.
Da die Kosten für die Strafe für einen 8 Jährigen nicht zumutbar sind, müssen die Eltern das dann übernehmen (außer natürlich er besitzt so viel Geld, aber ansonsten müssen die Eltern bezahlen.)
Nein, das müssen sie nicht. Außerdem handelt es sich nicht um eine Strafe (der Junge ist nich strafmündig), es handelt sich um Schadenersatz.
Beispielfall:
https://www.echtemamas.de/makabrer-telefonstreich-eltern-muessen-45-000-e-zahlen/
Das ist sachlich falsch. Die Eltern müssen gar nichts. Sie hätten einfach nicht zahlen sollen. Dann wäre der Junge verklagt worden.
Das ist sachlich falsch. Die Eltern müssen gar nichts. Sie hätten einfach nicht zahlen sollen. Dann wäre der Junge verklagt worden.
Und dann? Also strafmündig war der 13-jährige ja auch noch nicht.
Für den Steuerzahler auf jeden Fall schön, dass die Eltern nicht wussten das sie nicht zahlen müssen. Sonst wäre es am Ende an uns allen hängen geblieben.
Das hat doch mit Strafmündigkeit gar nichts zu tun. Ich dachte eigentlich, es sei allgemein bekannt, dass die Sippenhaft längst abgeschafft wurde. Vielleicht haben die Eltern auch freiwillig bezahlt, weil sie nicht wollten, dass ihr 13-jähriger Sohn bereits hoch verschuldet ist. Müssen tun sie jedenfalls gar nichts. Irgendwann wird der Spross sicherlich Einkommen haben, das gepfändet werden kann.
Ok.. ich fürchte da musst du noch viel Aufklärungsarbeit leisten ;)
Also der Junge wäre verklagbar gewesen wenn die Eltern gesagt hätten das sie das nicht bezahlen würden. Neuer Prozess, weitere Kosten, Gesamtpaket hätte der Junge abstottern müssen sobald er Geld verdient? Und das gilt dann lebenslang egal wann er Einnahmen hat? Wenn er aufgrund dieser Aussicht gar nicht erst in den Arbeitsmarkt einsteigt sondern Harzer wird - dann zahlen wir Steuerzahler das am Ende doch?
Richtig. Natürlich wird jeder den Weg über die Eltern versuchen. Wenn sie zahlen ist gut. Der Junge ist schadenersatzpflichtig, dafür kann der Gläubiger bei Gericht einen Titel erwirken, der 30 Jahre lang gültig ist. Die Eltern haften nur, wenn ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Bei dem achtjährigen Jungen ist es durchaus nicht unwahrscheinlich, dass der Richter ihn nicht verurteilt, weil er nicht wissen konnte, was er auslöst. Bei dem Beispiel mit dem13jährugen wird dieses Argument kaum ziehen.
Muss JA!!!
Wenn es scherzhaft wirkt kommt es auf den Disponenten an manche schicken die Pol direkt mit wenn es scherzhaft wirkt manche ignorieren sowas aber manche machen es auch normal. Mann kann ja auch Orten heutzutage wenn es scherzhaft wirkt würden manche auch während dem Anruf schon orten.
Aber wie gesagt JA er ist verpflichtet Hilfe zu senden!
Ja. Wäre im Ernstfall sonst unterlassene Hilfeleistung. Und eben kein Erfüllen von Arbeitsleistung. Die Kosten hat dann der Junge und seine Famile zu tragen.
Ja natürlich.
"Scherzanrufe" sind deshalb strafbar und richtig teuer.
Nicht unbedingt für die Eltern. Die haben ja nicht angerufen.