Muss der Notruf immer ausrücken?

6 Antworten

Wenn es sich als Missbrauch des Notrufs herausstellt wird der Einsatz in Rechnung gestellt.

Ja jeder Anruf wird ernst genommen. Und wenns ein Spaß war wird es für die Eltern teuer.


ronalda  28.06.2022, 13:40

Nicht unbedingt für die Eltern. Die haben ja nicht angerufen.

Annonymnuss  28.06.2022, 13:44
@ronalda

Eltern haften für ihre Kinder... Mit 8 stimmt seine aussage also noch

Bonye  28.06.2022, 13:44
@ronalda

Laut dem Fragesteller wäre es hier ein 8jähriger der sich den Spaß erlaubt - der ist noch nicht strafmündig, also haften seine Eltern.

ronalda  28.06.2022, 13:57
@Bonye

Wo hast du einen solchen Schwachsinn jemals gelesen oder gehört? Bitte mit Quellenangabe! Es gibt keine Sippenhaft. Stimmt, der 8-jöhrige ist nicht strafmündig aber zivilrechtlich wird es evtl. teuer.

unknow100034  28.06.2022, 13:58
@ronalda

Natürlich haften Eltern bis 14 für ihre Kinder?! Das ist dich jedem bewusst.

ronalda  28.06.2022, 13:59
@unknow100034

Nein, das tun sie nicht. Sie gehen nicht für ihren Spross ins Gefängnis. Wieso ist das jedem bewusst?

ronalda  28.06.2022, 14:26
@Annonymnuss

Ok, kannst du mir mal bitte erklären, weshalb hier so viele das vehement behaupten? Wie kommt das?

Bonye  28.06.2022, 14:27
@ronalda

Ich denke die "Eltern haften für ihre Kinder" Baustellenschilder sind schuld. Der Satz prägt sich ein.

ronalda  28.06.2022, 14:32
@Bonye

Weil der Bauunternehmer meint, dass er die Gesetze machen kann.

Bonye  28.06.2022, 14:43
@ronalda

Zumindest mir hat sich dieser Satz eingeprägt, ich habe ihn nie hinterfragt. Und kam auch nie in die Situation die tatsächlich Rechtslage herauszufinden.

Wie also meinst du würde o.g. Situation bewertet werden? Haftet niemand und der Spaßvogel kann unbescholten weitermachen?

ronalda  28.06.2022, 15:04
@Bonye

Schwierig. Die Eltern haften nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben, also evtl. wenn sie ihn dazu anstiften, oder nach mehreren solcher Vorfälle das Telefon ungesichert lassen z.B. Sehr unwahrscheinlich. Ansonsten ist der Junge deliktfähig. Ein Richter muss entscheiden, ob er wissen konnte, dass er das nicht darf (um es mal platt auszudrücken) Wenn nein, zahlt niemand den Schaden wenn ja, haftet er selbst. Nicht strafrechtlich, aber zivilrechtlich für die dadurch entstandenen Kosten. Der Geschädigte kann hierfür einen Titel erwirken, der 30 Jahre gültig ist.

unknow100034  28.06.2022, 18:52
@ronalda

Da die Kosten für die Strafe für einen 8 Jährigen nicht zumutbar sind, müssen die Eltern das dann übernehmen (außer natürlich er besitzt so viel Geld, aber ansonsten müssen die Eltern bezahlen.)

ronalda  28.06.2022, 18:57
@unknow100034

Nein, das müssen sie nicht. Außerdem handelt es sich nicht um eine Strafe (der Junge ist nich strafmündig), es handelt sich um Schadenersatz.

ronalda  29.06.2022, 06:30
@unknow100034

Das ist sachlich falsch. Die Eltern müssen gar nichts. Sie hätten einfach nicht zahlen sollen. Dann wäre der Junge verklagt worden.

Bonye  29.06.2022, 09:31
@ronalda
Das ist sachlich falsch. Die Eltern müssen gar nichts. Sie hätten einfach nicht zahlen sollen. Dann wäre der Junge verklagt worden.

Und dann? Also strafmündig war der 13-jährige ja auch noch nicht.

Für den Steuerzahler auf jeden Fall schön, dass die Eltern nicht wussten das sie nicht zahlen müssen. Sonst wäre es am Ende an uns allen hängen geblieben.

ronalda  29.06.2022, 09:38
@Bonye

Das hat doch mit Strafmündigkeit gar nichts zu tun. Ich dachte eigentlich, es sei allgemein bekannt, dass die Sippenhaft längst abgeschafft wurde. Vielleicht haben die Eltern auch freiwillig bezahlt, weil sie nicht wollten, dass ihr 13-jähriger Sohn bereits hoch verschuldet ist. Müssen tun sie jedenfalls gar nichts. Irgendwann wird der Spross sicherlich Einkommen haben, das gepfändet werden kann.

Bonye  29.06.2022, 09:53
@ronalda

Ok.. ich fürchte da musst du noch viel Aufklärungsarbeit leisten ;)

Also der Junge wäre verklagbar gewesen wenn die Eltern gesagt hätten das sie das nicht bezahlen würden. Neuer Prozess, weitere Kosten, Gesamtpaket hätte der Junge abstottern müssen sobald er Geld verdient? Und das gilt dann lebenslang egal wann er Einnahmen hat? Wenn er aufgrund dieser Aussicht gar nicht erst in den Arbeitsmarkt einsteigt sondern Harzer wird - dann zahlen wir Steuerzahler das am Ende doch?

ronalda  29.06.2022, 10:01
@Bonye

Richtig. Natürlich wird jeder den Weg über die Eltern versuchen. Wenn sie zahlen ist gut. Der Junge ist schadenersatzpflichtig, dafür kann der Gläubiger bei Gericht einen Titel erwirken, der 30 Jahre lang gültig ist. Die Eltern haften nur, wenn ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Bei dem achtjährigen Jungen ist es durchaus nicht unwahrscheinlich, dass der Richter ihn nicht verurteilt, weil er nicht wissen konnte, was er auslöst. Bei dem Beispiel mit dem13jährugen wird dieses Argument kaum ziehen.

Bonye  29.06.2022, 10:02
@ronalda
dafür kann der Gläubiger bei Gericht einen Titel erwirken, der 30 Jahre lang gültig ist.

Also was wenn der Junge sich informiert und erst mit 44 Jahren Geld verdient? Dann ist der Titel nicht mehr gültig und die Schulden verpuffen?

Bonye  29.06.2022, 10:04
@ronalda

Mh. Und wenn er bis dahin Hartz IV bezieht würde davon auch nichts abgezogen werden zur Pfändung, oder? Also könnte man das Ganze theoretisch aussitzen?

ronalda  29.06.2022, 10:07
@Bonye

Ja, dann hätte er sein Leben ruiniert anstatt die pasr Tausen Euro zu zahlen.

Bonye  29.06.2022, 10:09
@ronalda

45.000€ sind schon happig. Plus Gerichtskosten.

--

Ab wieviel Jahren ist das möglich das Kind zu verklagen? Und die Eltern kommen immer nur dann in Betracht wenn sie ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzt haben - sonst immer das Kind?

ronalda  29.06.2022, 10:17
@Bonye

Ab 7. Allerdings muss das Kind "einsichtsfähig" sein. Wenn das Kind dem Alter und Entwicklungsstand entsprechend nicht wissen konnte, was es anrichtet, muss niemand zahlen.

Bonye  29.06.2022, 10:18
@ronalda
muss niemand zahlen.

Niemand dieser Familie. Am Ende zahlt man dann über die Steuern.

Danke für die Erklärungen! :)

ronalda  29.06.2022, 10:24
@Bonye

Nein, in der BRD gibt es keine Sippenhaft.

Bonye  29.06.2022, 10:27
@ronalda

Die Ausgaben der Behörden zahlen wir über die Steuern. Wenn also niemand diese 45.000€ bezahlt, dann ist es ein ungedeckter Ausgabenposten und wird aus dem Steuertopf finanziert.

Muss JA!!!

Wenn es scherzhaft wirkt kommt es auf den Disponenten an manche schicken die Pol direkt mit wenn es scherzhaft wirkt manche ignorieren sowas aber manche machen es auch normal. Mann kann ja auch Orten heutzutage wenn es scherzhaft wirkt würden manche auch während dem Anruf schon orten.

Aber wie gesagt JA er ist verpflichtet Hilfe zu senden!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – FSJ in einer Jugendeinrichtung - (Jugendförderung)

Ja. Wäre im Ernstfall sonst unterlassene Hilfeleistung. Und eben kein Erfüllen von Arbeitsleistung. Die Kosten hat dann der Junge und seine Famile zu tragen.