Muss der Arbeitgeber Ramadan aktzeptieren?

21 Antworten

Auch den Christen werden während der Fastenzeit keine besonderen Konditionen eingeräumt.

Der Arbeitgeber akzeptiert die Religionsfreiheit, aber nicht die fehlende Leistungsfähigkeit aufgrund der Religionsausübung.

Nein, der Arbeitgeber muss das nicht akzeptieren und kann sogar kündigen!

In Deinem Arbeitsvertrag ist der Arbeitsumfang festgelegt. Wenn Du diesem Vertrag nicht nachkommst (der Grund ist egal), ist der Arbeitgeber berechtigt diesen Vertrag zu kündigen.

Religion, ebenso wie Politik, spielt am Arbeitsplatz keine Rolle und darf dort auch keine Rolle spielen. Das hat nichts mit Rassismus oder Religionsfreiheit zu tun, denn Arbeit ist Arbeit und Religion ist Religion.

Es gab Fälle, bei denen z.B. das tägliche Gebet erlaubt wurde oder durch ein Gericht gestattet wurde, der Arbeitnehmer musste aber diese Zeiten nacharbeiten.

Vielleicht kann man feststellen, wie sehr Deine Arbeitskraft drunter leidet? Vielleicht 10%? Also 48 Minuten pro Tag? Der diesjährige Ramadan dauert 30 Tage... Schlage Deinem AG doch vor, Du arbeitest nach dem Ramadan 30 Stunden zusätzlich (ohne Vergütung) nach um seinen Verlust, den er durch Dich erlitten hat, auszugleichen.

Das wäre fair!

Für Christen gibt es auch Fastenzeiten, nur würden die kaum auf die Idee kommen, dass ein Arbeitgeber darauf Rücksicht nehmen muss. In islamischen Ländern werden Christen schon wegen ihres Glaubens benachteiligt. Denkst du da auch, das sei rassistisch? Bleibt immer noch die Möglichkeit, in einem Land zu arbeiten, wo man während des Ramadan freigestellt wird - wenn es das überhaupt gibt.

Religionsfreiheit bedeutet, dass dein Arbeitgeber dir nicht das Fasten verbieten kann.

Es bedeutet nicht, dass er dich von deiner vertraglich vereinbarten Pflicht zur Erbringung deiner Arbeitsleistung freistellen muss.

Falls du auf Grund deines Fastens deine Arbeitsleistung nicht bzw unvollständig erbringen kannst, darf der Arbeitgeber auch arbeitsrechtliche Konsequenzen ergreifen (also Abmahnung und Kündigung).

Mögliche Alternativen sind zB die Verlagerung der Arbeitszeit in Absprache mit dem Arbeitgeber in die Morgen- und Abendstunden, die Entnahme von Gleitzeit oder (ggfs unbezahlter) Urlaub.

Nein, muss er nicht. Du musst trotzdem arbeiten gehen, außer du nimmst Urlaub. Ich habe jetzt auch wegen Ramadan Urlaub genommen.

Aber solange du nicht so ein "anstrengenden" Beruf hast, kannst du ja trotzdem fasten. Ich finde das sogar besser als nur Zuhause zu hocken, weil die Zeit dann schneller vergeht.