Muss der Arbeitgeber den restlichen Lohn ausbezahlen, wenn man Ihn beweisen kann, das Die Krankmeldung fristgerecht eingegangen ist?


30.08.2020, 11:34

Geht um Lohnfortzahlung

3 Antworten

Ja natürlich kannst du dir einen Anwalt nehmen und vors Arbeitsgericht gehen . Schadensersatz gibt es keinen du kannst nur den restlichen Lohn einklagen.

Ob dein " Schwarz auf weiß " wirklich ausreicht, kann dir dein Anwalt bei einer Erstberatung erklären.

Wenn du in einer Gewerkschaft bist, kann es auch ein, dass du kostenlosen Arbeitsrechtsschutz durch diese bekommst.


Geilerferkel 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 11:36

Ne, keiner Gewerkschaft und schwarz auf weiß sind Biilder, Sendungsverfolgungs Id- Email Screenshoots etc :)

P.S Habe ne Rechtsschutz mit 150€ Selbstbeteiligung. Lohnt sich das bei 700€ streitwert?

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Einzelfahrer  30.08.2020, 11:40
@Geilerferkel

Selbst wenn Du alles lückenlos nachweisen kannst fragt sich, ob eine Email juristisch ausreichend ist.

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Geilerferkel 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 11:41
@Einzelfahrer

Wir laden unsere Krankmeldungen im System hoch wurde so besprochen und festgehalten im Vetrag und via Mail, gabs nochmals als Bestätigung vo der Personalabteilung in der Mail ;) als ANtwort

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Der Arbeitgeber muss die Lohnfortzahlung leisten, auch wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät ankommt.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 7 "Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers" Abs. 1 Nr 1 erlaubt dem Arbeitgeber zwar, das Entgelt einzubehalten für Erkrankungstage, die nicht durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wurden; das darf er aber nur so lange, bis ihm die Bescheinigung vorgelegt wird: dann hat er das einbehaltene Entgelt sofort nachzuzahlen!

Der Arbeitgeber hat allerdings einen Anspruch darauf, dass ihm die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original vorgelegt wird.


Familiengerd  30.08.2020, 12:06

Lese gerade, dass Dein Vorgehen dem betrieblichen Ablauf entspricht.

Weise den Arbeitgeber auf die Rechtslage hin, und schicke ihm die Bescheinigung gegebenenfalls erneut.

Der Gesetzestext lautet übrigens:

1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,
1. solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt [...].

Der genannte § 5 Abs. 1 meint die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

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Geilerferkel 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 12:12
@Familiengerd

Soll ich das kopieren und reinschreiben in einem Brief bzw Schreiben?=)

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Familiengerd  30.08.2020, 13:05
@Geilerferkel

Ich weiß ja nicht, wie Dein Verhältnis Deinem Arbeitgeber ist.

Ich würde erst einmal darauf verweisen, dass Du die Bescheinigung ordnungsgemäß übermittelt hast und die Personalabteilung den Eingang bestätigt hat und die Bescheinigung gleichzeitig noch einmal schicken - verbunden mit der Aufforderung, die ausstehende Lohnfortzahlung zu leisten.

Erst wenn sich dann nichts tut: Einwurfeinschreiben mit dem Hinweis auf die gesetzliche Bestimmung und der Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 10 - 14 Tagen.

Pass aber auf, dass Du keine Fristen versäumst, wenn vertragliche Ausschluss Fristen vereinbart worden sein sollten.

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Geilerferkel 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 13:31
@Familiengerd

Ja wurden keine fristen vereinbart und sie sagte mir in der mail, es sei denn sie können etwas vorweisen? Also habe ich es jetzt getan richtig? Mit krankmeldungen und verlauf ?:)

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Geilerferkel 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 17:16
@Familiengerd

Danke ihnen von Herzen ! Man merkt Sie haben voll den Durchblick

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Geilerferkel 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 12:02

Super ich danke dir sehr! Das wusste ich gar nicht. Werde ich tun und nochmals hinsenden :) Lieben Dank Ihnen ja :*

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Normalerweise bekommt auch die Krankenkasse ein Doppel. In weiser Voraussicht würde ich die AU auch mit Einschreiben-Rückschein senden. Das hat sich bereits in den 80er Jahren ausgezahlt


Geilerferkel 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 11:47

Krankenkasse hat es vorliegen auch jap :D

Ne die wollen es nicht mit einschreiben sondern im Systemplan hochladen und via Mail zusenden

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