Muss das Reisebüro dem Kunden helfen, wenn dessen Flug storniert wurde und hierdurch Schadensersatz fällig wird?
Guten Tag,
mein Lebensgefährte und ich haben eine Pauschalreise auf die kanarischen Inseln gebucht. Leider wurde der Rückflug durch die Fluggesellschaft storniert und wir mussten eine Nacht länger bleiben. Hotel und Transfer wurden durch den Anbieter organisiert. Nach Prüfung steht uns jedoch Schadensersatz zu durch den ausgefallenen Flug.
Das Reisebüro hilft uns nun leider nicht beim Durchsetzen von Schadensersatzansprüchen. Ich dachte, dass das Reisebüro mein erster Ansprechpartner sei, dafür habe ich ja über das Büro und nicht selbst gebucht.
Ist das Reisebüro unser Ansprechpartner und in der Pflicht, den Fall zu klären oder müssen wir das tatsächlich selbst klären?
Vielen lieben Dank, schöne Feiertage!
3 Antworten
Nein, das obliegt dem Reiseveranstalter. Das Reisebüro ist lediglich Vermittler und muss sich nicht um diese Sachen kümmern. Aufgabe eines Reisebüro ist es Reisebuchungen vorzunehmen und Reisewege / Optionen / Sonderleistungen aufzuzeigen.
Gerade für das Durchsetzen von etwaigen Schadensersatzsansprüchen ist das Reisebüro komplett der falsche Ansprechpartner. Selbst wenn sie etwas machen wollen würden - sie können es nicht einmal.
Wendet euch im Zweifel an den Verbraucherschutz bzw. an die Schlichtungsstelle, wenn der Veranstalter sich quer stellt (der müsste sich bei einer Pauschalreise nämlich eigentlich drum kümmern)
https://soep-online.de/ihre-beschwerde/
Dann gibts noch die Frage was für Schadensersatz: Zahlungen dieser Art gibt es nämlich auch nur bei bestimmten Stornogründen. Gab es z.B. Wetterprobleme, wird da auch nicht mehr dabei rum kommen
Hallo,
wenn es sich um eine Pauschalreise handelt, bestehen für das Reisebüro 2 Vertragsverhältnisse. Mit dir und dem Reiseveranstalter.
Du hast ebenfalls 2 Vertragsverhältnisse - mit dem Reisebüro und dem Reiseveranstalter.
Der Reiseveranstalter hat ebenfalls ein Vertragsverhältnis mit dir und dem Reisebüro, darüber hinausgehend auch noch mit den jeweiligen Leistungsträgern der einzelnen Leistungsbestandteile (also Hotel, Airline, Transferunternehmen...)
Aus diesem Konstrukt siehst du, dass das Reisebüro zunächst in keinerlei Vertragsverhältnis zur Airline steht, sondern lediglich zum Reiseveranstalter.
Willst du also eine Schlechtleistung gegenüber dem Reiseveranstalter monieren, wäre das Reisebüro der korrekte Ansprechpartner und ist in seinem Vertragsverhältnis als Vermittler auch verpflichtet etwaigen Beanstandungen und Forderungen an den Veranstalter weiterzuleiten.
Auch gegenüber dem Veranstalter könnten Forderungen aus dem Sachverhalt aufgestellt werden. Der Veranstalter hat allerdings bereits Abhilfe geleistet, soweit ich dich verstehe und ist somit an sich seinen Verpflichtungen nachgekommen - eine etwaige Forderung gegen den Veranstalter dürfte gering ausfallen und lohnt vermutlich den Aufwand kaum.
Die weitere Antwort geht von dieser Mutmaßung aus: Ich gehe davon aus, dass du dich mit deinem Anspruch auf Schadenersatz auf die Pauschalleistungen gemäß EU-Fluggastrechteverordnung beziehst.
Dieser Anspruch ist gemäß den Regelungen der EU ein Anspruch des Reisenden gegen die Airline. Das Reisebüro darf an der Stelle die Forderung nicht an die Airline stellen - dass muss durch den Reisenden passieren.
Nun kann natürlich das Reisebüro unterstützend einwirken und dir behilflich sein, was die wie wohin schicken solltest - machen musst du es aber selbst.
Jedwede Hilfe, die dir das Reisebüro dabei anbietet, geht über euer eigentliches Vertragsverhältnis hinaus und birgt für das Reisebüro natürlich das Risiko, selbst einen Fehler zu machen und sich somit haftbar zu machen, für eine Sache, bei der es im Prinzip nicht verpflichtet ist, etwas zu tun.
LG, Chris
Kleines Edit: In unserem Reisebüro helfen wir unseren Kunden natürlich trotzdem, soweit es eben möglich ist. Sprich, wir sagen dem Kunden, dass Sie Ihren Anspruch gegen die Airline geltend machen müssen - suchen ggf. die Anschrift oder Mailadresse der Airlines raus und geben den Hinweis, die Forderung entsprechend mit der EU-Fluggastrechteverordnung zu begründen und eine angemessene Frist zu setzen.
Auch haben wir eine Partnerschaft mit einer Kanzlei, die auf diesen Sachverhalt spezialisiert ist - solche Anbieter gibt es einige. Diese prüfen direkt, ob der entsprechende Flug die Kriterien für einen Anspruch erfüllt und gegen die Abtretung des Schadenersatzanspruches nimmt die Kanzlei selbst die Auszahlung vor - abzüglich einer Provision für die Kanzlei natürlich.
Edit2: Einige Airlines sind bekannt dafür, Ansprüche von Endkunden so lange zu ignorieren, bis diese aufgeben. Also bei Konsorten wir den irischen Billigheimern ist es fraglich, ob man sich nicht besser die eigene Mühe spart und mit etwas Verlust direkt an eine Kanzlei abtritt.
Der Veranstalter ist Dein Vertragspartner.
Das Reisebüro ist der Vertragsvermittler.
Du musst Dich schon an den Veranstalter wenden. Das Reisebüro kann Dich dabei vielleicht unterstützen, es ist aber selbst aus der Haftung raus.
Vielen Dank schonmal. Ich verstehe es so, dass das Reisebüro also nicht der richtige Ansprechpartner ist. Ich dachte eigentlich, dass ein gutes Reisebüro einfach eine kleine Unterstützung als Service-Leistung anbietet. Schade.
Trotzdem vielen Dank für das Feedback.