Muss das Pfandleihhaus mir einen Nachweis über meine versteigerten Gegenstände geben?
Hallöchen liebe Leute,
ich habe vor geraumer Zeit einige Schmuckstücke bei einem Pfandleihhaus beliehen. Diese habe ich dann innerhalb der Frist nicht ausgelöst und wurden dementsprechend versteigert.
Dies war ca. vor 9 Monaten. Als ich dann letzte Woche beim Pfandhaus nachfragen wollte ob ein Erlös entstanden ist wurde mir prompt, ohne wirklich nach zu schauen gesagt, da gebe es keinen Erlös.
Zudem wurde folgende Aussage getroffen, ich zitiere "Nachdem die Frist abgelaufen ist müssen Sie das einfach abhaken". Ich weiß dass diese Aussage sehr unseriös ist, auch das Pfandleihhaus scheint wirklich so zu agieren.
Meine Frage hierzu. Muss das Pfandleihhaus auf Anfrage mir einen Nachweis über die Kosten der Versteigerung (Notar etc.) mit einer gegen Überstellung der Erlöse vorzeigen? Leider habe ich kein Gesetzestext hierzu gefunden.
Sonst wäre das ja sehr einfach für ein Pfandleihhaus "extra Kohle" zu machen. Da verdient man sich ja eine goldene Nase.
PS: Es waren über 15 Gold-Schmuckstücke die EINZELN beliehen worden sind mit einem gesamt mittleren 4stelligen Wert.
Vielleicht findet sich hier ja ein Experte oder sogar ein Pfandleihhaus-Betreiber.
Ich danke im Voraus.
9 Antworten
Als du diese Schmuckstücke verpfändet hast, hast du einen Vertrag unterschrieben.
In diesem Vertrag stand dass die Schmuckstücke nach einem bestimmten Datum in den Besitz des Pfandleihers übergehen, wenn du die Frist nicht verlängerst oder sie überschritten ist.
Damit hast du keinen Anspruch mehr auf irgendetwas, was mit diesem Schmuck in Verbindung steht.
Das bedeutet auch, dass dir der Pfandleiher keinerlei Auskunft oder Nachweis über den Verbleib oder den Erlös der Schmuckstücke schuldig ist.
Da steht bestimmt nicht in so einem Vertrag und sollte es tatsächlich drin stehen, dann ist dieser Vertrag ungültig, weil rechtswidrig.
Wo hast du denn diesen Unsinn gelesen?
Das Pfandhaus lebt davon, nicht wieder ausgelöste Gegenstände zu versteigern/verkaufen.
Wenn der Erlös an die vorherigen Besitzer gehen würde, dann würde das Pfandhaus ja drauflegen!
Denk mal drüber nach, wie unlogisch das wäre.
*Ein Pfandhaus lebt von dem gewährten Darlehen also Zinsen + Verwahrungsentgelt. Diese Darlehen + Kosten/Zinsen + Kosten für die Versteigerung (Notar) werden abgezogen und übrig bleibt ein Erlös der dem ursprünglichen Eigentümer "gehört". Sollte er es innerhalb eines Zeitraumes (2 Jahre) nicht abholen wird es an die Gemeinde abgeführt!
Meines Wissens besteht der Sinn und Geschäftsmodell eines Pfandleighauses darin, dass man unbürokratisch an Bargeld kommt dafür aber Totalverlust erleidet wenn man sein Pfand nicht rechtzeitig auslöst.
Die Idee der Verpfändung ist nicht, den Schuldner dafür zu bestrafen, dass er nicht bezahlen kann, sondern dem Gläubiger zu ermöglichen, sich durch Verwertung der Pfandsache schadlos zu halten. Insofern darf der Gläubiger natürlich auch nur das behalten, was der Schuldner ihm schuldet.
Also ist der BGB nicht mehr relevant im deutschen Staat. Weiß echt nicht warum hier nur Leute Ihren Senf abgeben, die es nicht wissen.
Entscheidend ist, was tatsächlich im Vertrag steht. Da kann allgemeingültiges Recht durchaus ausgehebelt werden. In wie weit das rechtmäßig ist und nicht gegen AGB-Gesetz erstößt wird dir wohl nur ein Anwalt beantworten können. Ohne deinen Pfandleihvertrag zu kennen, wird dir hier selbst ein Fachmann keinen rechtssicheren Rat geben können.
Naja, ist ja der Sinn der Sache das die damit gewinn manchen?!?
Hast du garantiert damals unterschrieben das „sinngemäß, mach der Frist der Artikel in deren besitz übergeht“ und somit auch der Gewinn beim Verkauf
Das Pfandhaus lebt von den Zinsen, bzw von der Verleihgebühr. Wird das Pfandgut versteigert, dann steht nach Abzug aller Unkosten ein eventuell verbleibender Gewinn dem ursprünglichen Eigentümer zu.
Umgekehrt trägt das Pfandhaus das Risiko, falls der Erlös nicht ausreicht.
Nein, meine Güte warum schreiben hier alle ohne Wissen eine Antwort :D
Er kann seinen eigenen Vertrag ja offensichtlich nicht lesen.
Es gibt das auch so, wie er erzählt, dann würde der Pfandleiher wie ein Aktionator auf Provision zb arbeiten,.
Das macht aber keiner bei so Kleinscheiße, wenn du ihm einen Rembrandt bringst, dann vielleicht.
Ein Pfandleihhaus hat einen "Zins" den Sie erhalten + Kosten für die Lagerung der Schmuckstücke. Dieser wird auch vom Erlös abgezogen. Jetzt verschwinde bitte :D
Ja, wenn das so angeblich in deinem Vertrag steht, dann kannst du es doch einfach fordern, dann musst du hier nicht fragen.
In deinem Vertrag steht aber etwas anderes.
Was ist denn, wenn der Erlös das nicht deckt und er noch 500€ von dir will?
Siehst du das dann auch so, dass ein Mindererlös von dir auszugleichen ist?
Na, wie sieht der kleine Purzel das`?
Es ist wie mit einem 5 jährigen Kind mit dir.
Die meinen auch, sie hätten nur Rechte.
HAHAHHA. Das Risiko trägt ein Pfandleihhaus mein Lieber. Etwas nachdenken hilft. Anschließend ein paar Gesetze zum Thema lesen :). Macht trollen wirklich so sehr spaß´?
"Nachdem die Frist abgelaufen ist müssen Sie das einfach abhaken"
Genau das wäre auch meine Einschätzung.
Schau mal hier.
Was macht der Pfandleiher mit dem Erlös aus der Versteigerung? (pfandleihhaus.de)
Eventuell kannst Du da ja auch mal fragen, was Du machen kannst.
Doch hast du :) Die Schmuckstücke werden LAUT Vertrag wie bei jedem anderen Pfandleihhaus versteigert oder verwertet sollte es keine Abnehmer finden. Der Erlös nach den Kosten gehört der ursprünglichen Eigentümer. Ganz Einfach.