Muss das mein Psychiater melden?
Ich war heute wieder bei meinem Psychiater und wir haben über die Beziehung zu meinem Mann gesprochen. In der Vergangenheit kam es vor das er mir gedroht hat mich zu schlagen, unbringen er hat dinge zerstört und umhergeworfen. Davon weiss mein Psychiater alles bereits und es kam auch länger nicht mehr vor. Er hat mich dann gefragt ob ich Angst von meinem Mann hätte, ich habe gesagt “manchmal ja” und er fragte ob ich angst hätte er würde zuschlagen, da habe ich ja gesagt. Er hat mir aber schon länger nicht mehr gedroht oder so. Jetzt habe ich Angst das mein Psychiater das melden könnte? Denkt ihr müsste er das melden?
7 Antworten
Von der ärztlichen Schweigepflicht ist erst einmal viel abgedeckt.
Allerdings wäre es bei der (latenten) Bedrohungslage sicherlich sinnvoll, wenn u aus der Situation rauskommst.
Nein nur wenn du es möchtest
Nein.
Wem sollte er das denn melden müssen?
Nein, häusliche Gewalt bei/ unter Erwachsenen ist eine freie Entscheidung. So lange keine Kinder involviert sind, muss er das nicht melden.
Ansonsten ist nur noch Suizid eine Grauzone. Allerdings wärst du da ja bei einem Psychologen shcon an der richtigen Adresse. Da muss er also auch nichts weiter melden.
nein, das ist noch von der Schweigepflicht gedeckt. Hat er allerdings sichere Erkenntisse, dass du tatsächlich geschlagen wirst, dann müsste er es melden.
lg, Nicki
ein rechtfertigender Notstand, wir reden hier von § 34 StGB erlaubbt es dem Arzt, seine Schweigepflicht zu brechen!
Der ist gegeben, wenn eine schwere und vor allem andauernde Misshandlung vorliegt. Hätte ich als hypothetische Ärztin z.B. Kenntnis darüber, dass ein Patient von mir wiederholt geschlagen wird, und nicht davon auszugehen ist, dass das aufhören wird, würde ich dies unter Berufung auf eben jenen Paragraphen melden!
der hypogratische Eid, also zum Wohle meiner Patienten zu handeln, aber auch die einfache Tatsache, dass Wegschauen keine Option ist stehen hier weit über der Schweigepflicht.
Das ist natürlich immer eine Frage der Abwägung. Wenn ich jetzt z.B. einen Patienten hätte der EINMAL mit einem Veilchen oder einem blauen Fleck zu mir kommt und ich nicht sicher wäre, dass es widerholt vorkommt, würde ich schon darauf verzichten, Meldung zu erstatten. Ich würde aber trotzdem mit meinem Patienten das Gespräch suchen und schauen, ob man irgendwie vermitteln kann.
Nein.