Muss bei Eröterung eine Einleitung in Prüfung?
Morgen schreibe ich die Deutsch Abschlussprüfung. Im Wahlteil kann es sein, dass Eröterung vorkommt. Ich möchte euch fragen, muss eine Einleitung mit dabei sein bei einer Prüfung? Ich habe hier eine Beispielsaufgabe aus einem vergangenen Schuljahr:
2 Antworten
Eine Einleitung gehört zu einer Erörterung dazu. Du hast im Unterricht sicher mal gelernt, wie eine Erörterung aufgebaut ist!
Und ich wüsste nicht, warum ausgerechnet eine Prüfungssituation ein guter Anlass sein sollte, wissentlich eine unvollständige Erörterung abzuliefern.
Ne weißt , brauchst auch keinen Hauptteil und kein Fazit 😂
Ich weiß es nicht , bin auf der Hauptschule. Dort steht es in der Aufgabenstellung.
Denn da steht nichts von Einleitung oder so
Weil der Aufbau eines Textes mit zu dem gehört, was der Schüler im Unterricht gelernt haben soll und was geprüft wird.
Was wäre denn das für eine Prüfung, wenn man dem Schüler Schritt für Schritt erklärt, was er machen muss und er dann überhaupt nichts mehr selbst wissen braucht?
Denn da steht nichts von Einleitung oder so, nur dass ich Contra- und Pro-Argumente ziehen soll. Schluss ist natürlich notwendig