Muss bei Auszug tapeziert werden wenn die Wohnung bei Wohnungsübergabe untapeziert übergeben wurde?
Die Wohnung wurde während des Wohnens nie tapeziert, an manchen Stellen auch gar nicht möglich weil eine Gasheizanlage angebaut wurde und man nicht hinter deren Wand gelangen konnte. Einige Räume wurden weiß gestrichen.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Cwmystwyth/1508446032598_nmmslarge__49_78_648_648_ba22f42830c59b15b610addc24fa637a.jpg?v=1508446033000)
Ganz klar nein.
Wenn du die Wohung frisch gestrichen übernommen hast, ist sie in der Regel auch beim Auszug wieder zu streichen. Es kommt aber dabei auf die Mietdauer, die Abnutzung und den Vertragstext an. Ich finde, der Anstand gebietet, dass man einmal weiß streicht.
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Wenn vorher nicht gestrichen war, dann musst du auch nicht.
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Das regelt der Mietvertrag
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Nein, muss man nicht. Man muss sie so weit wie möglich im Originalzustand zurückgeben (bzw. so neutral dass der nächste Mieter halt reinkann)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bedeutet dass das die Wandfarbe (nur weiß) von der untapezierten Wand weg müsste?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Jack19X1/1444747263_nmmslarge.jpg?v=1444747263000)
In jenen Zustand zurückgeben, wie vorgefunden.
Nur in einem besseren Zustand, wird da ebenfalls akzeptiert.
Im Vertrag steht nichts, nur im Übergabeprotokoll, dass untapeziert übergeben wurde. Ich habe nur einige Wände (ohne Tapete) gestrichen. Ich weiß nur nicht, ob ich die Farbe entfernen muss, ist alles in Farbe weiß.