Artikel ohne MwSt. kaufen und weiter verkaufen...?
Hallo zusammen,
ich komme hier irgendwie nicht weiter mit den ganzen Paragrafen und Gesetzen etc. ... daher eine dumme Frage in die Runde hier :(
Wenn ich als Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerregelung Artikel von der Plattform z.B. alza.de B2B - ohne MwSt. kaufe - z.B. für 500,-€ eine Grafikkarte, und diese dann gewerblich auf der Plattform z.B. ... eBay, weiter für 575,-€ verkaufe. Nach Abzug der Gebühr bleiben mir, sagen wir mal 550,-€ - ist mein Umsatz bei 575,-€ und der Gewinn bei 50,-€, ist das so richtig und überhaupt erlaubt?
Ich danke euch für ein Feedback!
LG
1 Antwort
Ja, das ist erlaubt. Man nennt das übrigens "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers", wenn du etwas ohne Mehrwertsteuer kaufst und es dann gewerblich weiterverkaufst. Das ist völlig legitim. Die Mehrwertsteuer musst du dann als Umsatzsteuer in der Abrechnung hinzufügen.
Also: Einfach die Grafikkarte kaufen, sie weiterverkaufen, die Mehrwertsteuer draufrechnen und fertig.
Ich wünsche dir viel Erfolg und Spaß damit :)
Da wäre noch was, muss ich unbedingt die 19 % MwSt. auf den Einkaufspreis machen, oder ist eine beliebige Preisgestaltung möglich?
LG
Wie schaut es dann mit der Rechnung aus, außer dem Vermerk "Es wird gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben." - muss hier extra auf etwas hingewiesen werden?
LG
Wenn ein Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit ist und den Vermerk §19 Abs. 1 auf der Rechnung angibt, ist das in der Regel ausreichend, um auf die Steuerbefreiung hinzuweisen. Zu deiner anderen Frage: da wird die Umsatzsteuer nicht vom leistenden Unternehmen (Lieferant/Dienstleister) an das Finanzamt abgeführt, sondern vom Leistungsempfänger (Kunde) selbst.
Und die allerwichtigste Fragen wäre, muss von dem Betrag etwas an das Finanzamt abgeführt werden Stichwort " „Reverse-Charge-Verfahren"? Ich blicke bei den ganzen Paragrafen nicht mehr durch...