Müsste ich dann eine Vertragsstrafe zahlen bei Kündigung?

6 Antworten

Nein, wenn Du "normal" und fristgerecht kündigst, zahlst Du KEINE Strafe.

Das steht da auch NICHT!

Da steht ausdrücklich, dass die Strafe nur fällig wird, wenn Du das Arbeitsverhältnis rechtswidrig auflöst oder wenn Du Anlass zu einer fristlosen Kündigung gibst!!!

Nein solange du nichts tust damit sie dich selber kündigen.!

Aber solange du die Fristen einhalst zur Kündigung musst du nichts bezahlen!

Du loest das Arbeitsverhaeltnis ja nicht rechtswidrig auf, wenn du ordentlich und kuendigst und dabei die Kuendigungsfrist einhaeltst. Dann musst du natuerlich auch keine Vertragsstrafe bezahlen.

Die Vertragsstrafe wird aber faellig, wenn du fristlos kuendigst, ohne zu einer fristlosen Kuendigung berechtigt zu sein. Ebenfalls wird sie faellig, wenn du einfach nicht mehr zur Arbeit gehst, ohne vorher ordentlich zu haben oder dem Arbeitgeber einen Grund fuer eine fristlose Kuendigung lieferst.

Nein, damit ist wohl gemeint, dass wenn Du Deine Kündigungsfrist nicht einhältst, dann die Vertragsstrafe fällig wird.

Das ist aber wohl eher theoretisch und zur Abschreckung gedacht. In der Praxis nutzen die, die nicht mehr zu ihrer Arbeit wollen für die einmonatige Kündigungfrist ihren Resturlaub und einen "gelben Urlaubsschein" vom Arzt.

Gegen eine fristgerecht Kündigung kein kein Arbeitgeber etwas machen.

...für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis rechtswidrig auflöst...

Muss ich also, wenn ich das Arbeitsverhältnis rechtskräftig auflöse, ein Monatsverdienst abgeben?

Kennst Du den Unterschied zwischen rechtswidrig und rechtskräftig nicht?!?