Müsste ein Katholischer Priester einen gebeichteten Mord melden?

9 Antworten

1.) Höchstwahrscheinlich, würde es das nicht machen,

2.) Nein, das muss er keinesfalles und

3.) Nein, auch das muss er nicht. Er muss auch nicht bei Gericht als Zeuge aussagen.

Katholische Priester, unterliegen nach dem Kirchenrecht einer Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dürfen die während einer Beichte berichteten Informationen demnach nicht an dritte Personen, auch nicht an die Strafverfolgungsbehörden, weitergeben. Ein Verstoß hiergegen, hätte für ihn jedoch ausschließlich kirchenrechtliche Konsequenzen (Verlust seiner Funktion, Ausschließung aus der Kirche). Strafrechtlich betrachtet, hätte ein Verstoß dagegen keine Konsequenzen, weil es sich nuneinmal um eine ausschließlich kirchenrechtliche Verschwiegenheitspflicht und nicht um eine strafrechtliche Schweigepflicht handelt. Er muss Straftaten, auch Verbrechen allerdings nicht melden, denn er genießt nach der Strafprozessordnung (StPO) das Zeugnisverweigerungsrecht. Somit, muss er auch bei Gericht keinerlei Aussagen treffen.

Mfg


Berny96 
Beitragsersteller
 08.10.2024, 20:32

Dankeschön für die ausführliche Antwort!

Zur 1. Frage: Das kann ich nicht beantworten, weil ich die Priester, die in so eine Situation gekommen sind, dazu nicht befragen kann. Eine andere Frage wäre, ob ein Priester eine entsprechende Anzeige von Rechts wegen tätigen dürfte. Die Antwort wäre aus Sicht des staatlichen Rechts: Ja, er darf, muss er aber nicht. Das entspricht dann auch den Fragen 2 und 3, die du stellst. Eine kirchenrechtliche Antwort darauf wäre: Nein, darf er nicht. Dazu mehr unten, auch wenn du danach nicht gefragt hast.

Zu den Fragen 2 und 3: Die Antwort kann nur staatliches Recht betreffen. Ich gehe aber am Ende nochmal auf das Kirchenrecht ein.

Deutsches Recht

Es gibt keine allgemeine Pflicht zum Anzeigen geplanter oder in der Ausführung befindlicher Straftaten. Darüber hinaus ist niemand dazu verpflichtet, irgendeine bereits vollendete Straftat nach Kenntnisnahme anzuzeigen.

Eine Pflicht zum Anzeigen bestimmter geplanter Straftaten folgt insofern nur durch Strafandrohung bei Unterlassung. Die Nichtanzeige geplanter Straftaten nach § 138 StGB ist demnach ein Unterlassungsdelikt. Wer z. B. glaubhaft von einem Mordplan erfährt, und zu dem Zeitpunkt, an dem der Erfolg der Tat noch verhindert werden könnte, eine Anzeige unterlässt, macht sich strafbar. Dasselbe gilt für andere bestimmte schwere Straftaten, z. B. bei Hochverrat, Landesverrat, Totschlag, Geldfälschung, Geiselnahme, Raub, Brandstiftung, Missbrauch ionisierender Strahlen, nicht jedoch z. B. bei vorsätzlicher schwerer Körperverletzung, sexueller Nötigung/Vergewaltigung oder (schwerem) sexuellen Missbrauch von Kindern.

§ 139 StGB regelt Ausnahmen, also die Straflosigkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten. Darunter fällt in Abs. 2: "Ein Geistlicher ist nicht verpflichtet anzuzeigen, was ihm in seiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden ist."

Im Strafprozess gilt für Berufsgeheimnisträger das Zeugnisverweigerungsrecht, so auch für Seelsorgende gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 StPO: "Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist [...]." Dasselbe gilt gemäß § 383 Ab. 1 Nr. 4 ZPO für den Zivilprozess.

Wer im Sinne dieser Normen als Geistlicher zu gelten hat, wird nicht durch kirchenrechtliche Normen (z. B. zu Priesterweihe oder kirchlichen Ämtern) bestimmt, sondern durch die Funktion in der Seelsorge. Es braucht hier also weder einen Priester noch eine Beichte. Auch ein Diakon, ein/e Pastoralreferent/in oder Gemeindereferent/in etc. muss im Sinne des Strafrechts keine Mordpläne anzeigen, die in einem seelsorglichen Gespräch glaubhaft offenbart wurden.

Staatskirchenrecht

Rechtsgrundlage für die o. g. Normen des staatlichen Rechts ist Art. 9 des Reichskonkordats: "Geistliche können von Gerichtsbehörden und anderen Behörden nicht um Auskünfte über Tatsachen angehalten werden, die ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut worden sind und deshalb unter die Pflicht der seelsorgerlichen Verschwiegenheit fallen." Dahinter steht die Absicht, auf die kirchenrechtlichen Normen über das Beichtgeheimnis auch im staatlichen Recht Rücksicht nehmen zu können.

Kirchenrecht

Das Beichtgeheimnis regelt c. 983 CIC:

"Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten." (c. 983 § 1)

Das Rechtsgut des Beichtgeheimnisses ist darüber hinaus durch die Bestimmungen des c. 1386 CIC strafrechtlich geschützt:

"Ein Beichtvater, der das Beichtgeheimnis direkt verletzt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; verletzt er es aber nur indirekt, so soll er je nach Schwere der Straftat bestraft werden." (c. 1386 § 1)

Die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnis gilt ausnahmslos, d. h. auch die Aufklärung eines vollendeten Mordes stellt keinen legitimen Grund dar, das Beichtgeheimnis direkt zu verletzen. Oder, treffender ausgedrückt: Es gibt keine legitimen Ausnahmen vom Beichtgeheimnis.

Ein Priester, der aus Gewissensgründen das Beichtgeheimnis durch eine Anzeige direkt verletzt, um bei der Aufklärung eines Mordes zu helfen, handelt daher in jedem Fall rechtswidrig, genießt aber u. U. Straffreiheit oder Strafminderung, sofern cc. 1323 Nr. 5 oder 1324 § 1 Nr. 5 anwendbar sind.

Nein. Das Beichtgeheimnis gilt absolut. Der Priester darf diese Dinge niemandem sagen, und muß sie mit ins Grab nehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Praktizierender Katholik. Lese viel zu Glaubensfragen.

In der röm.-kath. Kirche gibt es das Beichtgeheimnis. Ein Priester, der eine Beichte abgenommen hat, muß nicht nur eine Straftat nicht an dritte kommunizieren, er darf es nicht.

Er wird jedoch intensiv auf den Beichtenden einwirken, also für eine gebeichtete Straftat die Verantwortung zu übernehmen. Bei Mord bedeutet das, sich zu stellen. Und für einen Beichtenden hat das Wort des Priesters keine geringe Bedeutung.


Berny96 
Beitragsersteller
 08.10.2024, 19:42

Achso, ist dass Beichtgeheimnis also sogar eine Staatliche Regelung und nicht nur kirchlich?

Sprich, rechtlich gesehen darf er es nicht melden?

1. nein

2. nein

3. nein

1 - 3 fällt unter das Beichtgeheimnis..Der Priester aber wird dem Mörder, der bei ihm beichtet, raten oder empfehlen, sich zu stellen. Denn zur Beichte gehört eben auch die Reue und die feste Absicht, es besser zu machen. Geht der Sünder nicht zur Polizei, ist seine Reue unvollständig

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gläubiger Katholik