Müssen wir für den Schaden aufkommen?
Eine Freundin von mir und ich haben uns für einen Tag Fahrräder geliehen.Wir sind damit den ganzen Tag unterwegs gewesen und müssen die morgen wieder abgeben. Wir waren dannach beide kurz mit den Rädern einkaufen. Als wir nach ca 10min aus dem Laden rauskamen,war ihr Hinterreifen platt.Wir haben gesehen, das Ventil ist entfernt worden. Also der Teil vom Ventil,den man komplett aus dem Reifen rausschrauben kann.Dieser Teil lag auch nirgendwo rum.Wir haben alles abgesucht. Aber die Person,die ihr die Luft abgelassen hat,hat diesen Teil wohl irgendwohin geschmissen.Jetzt die Frage,da der Reifen ja nicht beschädigt ist,sondern ,,nur,, ein neues Ventil draufgeschraubt und der Reifen wieder aufgepumpt werden muss,müssen wir trozdem morgen dafür aufkommen?
2 Antworten
Der Mieter, beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung haftet, in diesem Fall deine Freundin.
Ausgenommen ihr könnt den Verursacher ausfindig machen, dann haftet der.
Bei einem Ventil lässt der Vermieter vielleicht mit sich reden.
Dann käme ihre Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.
Ich würde in so einem Fall den neuen Schlauch, eventuell den Reifen bezahlen, ohne Versichtung, so teuer sind die nicht, da Leihfahrräder im allgemeinen Standardreifen haben.
Wenn ihr das dem Vermieter so erzählt, wird er keinen Schadensersatz fordern.
Er will euch ja wieder als Kunden haben.
Okay,gut zu wissen.Jetzt hat sie gerade noch gefragt,ob das auch so wäre,wenn sie irgendwo durchgefahren wäre?