Müssen originale Felgen eingetragen werden?
Laut schein darf ich 17 zoll felgen fahren. Es gibt aber auch originale 19 zoll felgen, die ich nicht eintragen müsste. Jedoch habe ich eine Tieferlegung, welche mit anderen Felgen bereits eingetragen sind. Müssen originale 19 zoller in Kombination mit H und R Federn auch noch eingetragen werden? Handelt sich um einen e92 bmw
Nachtrag: folgendes steht in der ABE zu den Tieferlegungsfedern:
,,Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie
weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung,
wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort
aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit
ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmässigem Fahrwerk."
Sind damit nur die serienmäßigen Felgen aus dem Schein gemeint oder alle aus den CoC papieren?
1 Antwort
Wenn die Felgen im CoC stehen, darfst du diese zumindest ohne weiteres fahren. Die H&R-Federn müssen aber mit den 19“-Felgen erneut vorgeführt werden, wenn im Gutachten zu den Federn nicht explizit etwas anderes steht. Im Zweifel beim TÜV oder der DEKRA mal nachfragen.
Danke schonmal. Bei diesem CoC stehen auch andere Reifen/Felgengrößen. Bedeutet das, dass diese auch mit der Tieferlegung ohne Eintragung kompatibel sind?