Müssen originale Felgen eingetragen werden?


28.07.2024, 00:47

Nachtrag: folgendes steht in der ABE zu den Tieferlegungsfedern:

,,Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie

 weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung,

 wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:

 Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort 

 aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit

 ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmässigem Fahrwerk."

Sind damit nur die serienmäßigen Felgen aus dem Schein gemeint oder alle aus den CoC papieren?

1 Antwort

Wenn die Felgen im CoC stehen, darfst du diese zumindest ohne weiteres fahren. Die H&R-Federn müssen aber mit den 19“-Felgen erneut vorgeführt werden, wenn im Gutachten zu den Federn nicht explizit etwas anderes steht. Im Zweifel beim TÜV oder der DEKRA mal nachfragen.


Privat235 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 00:34

Danke schonmal. Bei diesem CoC stehen auch andere Reifen/Felgengrößen. Bedeutet das, dass diese auch mit der Tieferlegung ohne Eintragung kompatibel sind?

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