Müssen Eibach Tieferlegungsfedern eingetragen werden?

2 Antworten

Ob eine Eintragung (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) notwendig ist, steht im Teilegutachten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ-Meister

TransalpTom  28.01.2018, 09:52

Bei Teilegutachten ist IMMER eine Änderungsabnahme durch TÜV / DEKRA notwendig, es gibt keine Teilegutachten die man nur mitführen braucht. Das gibt es nur bei ABE.

IlluminatiZz 
Beitragsersteller
 12.12.2017, 21:05

ich gehe mal davon aus, das es nicht der fall war? wie ist das fahrzeug sonst immer durch den tüv gekommen all die Jahre

Das kann beim Ab und wider-anmelden in Vergessenheit geraten sein.

Dadurch das Zulassung Teil1 immer Neu ausgestellt wird, fehlen häufig die Eintragungen, die der Vorbesitzer noch im Schein hatte.


Gernolt  12.06.2018, 15:44

Da der TÜV immer bei Fahrwerksmodifikation ein Messblatt verlangt, um die Fahrsicherheit zu gewährleisten, ist immer ein Messblatt vorzulegen. Aber bitte darauf achten, dass es sich dabei nicht um ein Gefälligkeits Messblatt handelt, denn der TÜV Prüfer muss von der Achsgedometrie keine Ahnung haben, wird das Messblatt aber immer als Dokument betrachten, dass eine ehliche Auskunft über den Stand der Achsgeometrie gibt.

IlluminatiZz 
Beitragsersteller
 12.12.2017, 21:09

Und wenn ich mal angehalten werde, wie soll ich das dann nachweisen? Das Auto ist ja jedes mal durch den TÜV normal gekommen. Die Tieferlegung erfolgte 2006 vom Vorbesitzer. Ich hab nur eine Rechnung von der Vertragswerkstatt. Dort worden TÜV Gebühren berechnet und die Federn für die Tieferlegung.

Rockuser  12.12.2017, 21:18
@IlluminatiZz

Bei meine Mikra musste ein Fahrwerk von Eschbach auch eingetragen sein in Teil1.

Der Vorbesitzer war damals so Nett und hatte mir seinen Fahrzeugschein kopiert, bevor er abgemeldet hat. Die Kopie haben ich mit zur Zulassungsstelle genommen und die haben das sofort mit eingetragen.

Ob Dein Fahrwerk eingetragen werden muss, oder nicht, kann Ich nicht sagen.