Unterhalt bei genügend Einkommen?

3 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Wenn dein Auszug nicht wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden sozialen Grund notwendig ist oder von den Eltern gewollt, müssten sie dir selbst bei Leistungsfähigkeit keinen Barunterhalt zahlen, wenn sie dir Unterkunft, Essen usw.zur Verfügung stellen würden.

Aber selbst wenn der Auszug notwendig wäre, müsste ein evtl.vorrangiger Anspruch auf BAB - oder Bafög - je nach Art der Ausbildung durch Antragstellung geprüft werden.

Lebst Du nicht mehr bei den Eltern, stünden dir derzeit bei Leistungsfähigkeit der Eltern theoretisch monatlich 930 Euro Unterhalt zu.

Dir stünde dann das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, dies würde zu 100 % auf die 930 Euro angerechnet.

Bekommst Du eine Vergütung von der Ausbildung gezahlt, wird die Nettovergütung bis auf 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auch darauf angerechnet und mögliches BAB - von der Agentur für Arbeit auch.

Kommst Du auf min. 930 Euro, bestünde im Regelfall kein Anspruch mehr auf Unterhalt von den Eltern, weil Du dann deinen Unterhaltsanspruch aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken könntest.

Von Experte isomatte bestätigt
und ich habe vor auszuziehen...

Wenn der Auszug lediglich auf deinem Wunsch beruht auszuziehen, dann müssen sie dir gar nichts zahlen, da sie dir auch bei sich Zuhause Kost und Logis anbieten können.

Und ansonsten würden dir in der Theorie 930 EUR inkl. Kindergeld zustehen, wobei deine Ausbildungsvergütung bis auf 100 EUR und das Kindergeld in Höhe von 250 EUR (wenn sie die Summe an dich weiterleiten) voll auf deinen Bedarf angerechnet werden.

Kann also auch da passieren, dass dir an Unterhalt nichts mehr zusteht!

Wollen sie denn, dass du ausziehst und wie hoch ist deine Ausbildungsvergütung netto?

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

es kommt drauf an was für ein Verhältnis du zu den Eltern hast .,Gehe doch zum Jobcenter und beantrage Bürgergeld

Die sagen dir dann welche Formulare du benötigst und auch ob du das Einkommen der Eltern angeben musst .


Sabrina445862 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 20:08

Es geht darum ob ich nebenbei noch Geld verdienen sollte oder nicht, weil ich sonst eventuell weniger Unterhaltsanspruch hätte

GutLeMi99  22.09.2024, 20:12
@Sabrina445862

Babysitter bekommst du wahrscheinlich ohne Nachweis? Das musst du nicht angeben .,He der Staat kassiert soviel Geld von uns …..es kommt ja auch darauf an in welcher Situation du leben willst , viel Kohle oder ???

Sabrina445862 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 20:17
@GutLeMi99

Babysitten wird bei mir als Nebentätigkeit geregelt und muss bei meinem Betrieb angemeldet sein, Ich ziehe dann alleine aus und meine Frage ist ob es wichtig für den Unterhaltsanspruch ist wie viel ich verdiene

Kessie1  23.09.2024, 09:58
@Sabrina445862

Wichtig ist in erster Linie, ob deine Eltern diesen Auszug unterstützen oder sagen, dass sie dir Zuhause Kost und Logis anbieten.

Denn ziehst du "grundlos" aus, dann sind sie in der Regel raus aus dem Unterhalt.

Ansonsten wird en Minijob, wenn überhaupt, auch nur teilweise angerechnet. Du musst ihn ja nicht machen...

Und die Frage bleibt: wie hoch ist die monatliche Ausbildungsvergütung netto?