Müssen in einem EFH (mit Einliegerwohnung) zwei Kabelanschlüsse angemeldet und beszahlt werden.

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Der Anschluss muss bezahlt werden, genauso wie die GEZ, wenn es genutzt wird.

wenn in der vermieteten Wohnung ein Kabelanschluss vorhanden ist und der Mieter diesen auch möchte und nutzen will, muss dafür gezahlt werden.

Kann ja auch sein, der Mieter will nicht - dann muss er auch nicht zahlen.

jede separate abgeschlossene Wohnung muß wenn benutzt einen Anschluss bezahlen