Müssen in einem EFH (mit Einliegerwohnung) zwei Kabelanschlüsse angemeldet und beszahlt werden.
Ich wohne in meinem EFH in der Einliegerwohnung. Der Rest des Hauses ist vermietet. Es ist ein Kabelanschluss vorhanden der das gesamt Haus versorgt. Es ist ein Kabelanschluss angemeldet. Die Kabelfirma behauptet nun, das ein zweiter Anschluss angemeldet werden muss. Wobei natürlich kein zweiter Anschluss gelegt wird. Vielen Dank für Rückmeldungen
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Der Anschluss muss bezahlt werden, genauso wie die GEZ, wenn es genutzt wird.
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wenn in der vermieteten Wohnung ein Kabelanschluss vorhanden ist und der Mieter diesen auch möchte und nutzen will, muss dafür gezahlt werden.
Kann ja auch sein, der Mieter will nicht - dann muss er auch nicht zahlen.
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Technik
jede separate abgeschlossene Wohnung muß wenn benutzt einen Anschluss bezahlen