Geht um eine Bußgeldsache. Ich studiere Jura als Schülerstudent an der FernUni in Hagen und wollte nur wissen, ob das geht.
ja, wenn die Verwaltungsbehörde zustimmt (§§ 60 OWiG, 138 II StPO)
(Leute, die schreiben: "wenn du das nicht weißt, dann bist du wohl im falschem Fach" o.ä.; Ich bin auch nur ein Mensch und möchte stets dazulernen)
Ich finde es nicht schlimm, dass Du hier fragst, aber womöglich hättest Du mehr gelernt, wenn Du selbst schon mal ins Ordnungswidrigkeitengesetz und in die Strafprozeßordnung geschaut hättest.