Müssen eigentlich die Unterlagen meines Bruders (22) beim Jobcenter eingereicht werden, wenn ich den Hauptantrag für ALG2 stelle?
Hallo zusammen,
ich habe eine wichtige Frage bezüglich des Arbeitslosengeld 2 Antrags. Kurz zu meiner Situation: Ich bin 26 J., wohne zur Zeit mit meiner Familie in einer Haushaltsgemeinschaft (Eltern sowie ein kleinerer Bruder) und bin im Bezug von Arbeitslosengeld 2. Ich habe in den letzten Wochen postalisch einen Antrag auf ALG 2 gestellt und auch darin angegeben, dass neben mir noch drei weitere Personen wohnen. Daraufhin kam dann der Bescheid, worin meine Unterlagen sowie die von meinen Eltern verlangt wurden. Die Auszüge und Einkommensunterlagen meines Bruders wurden dabei nicht verlangt. Er ist aktuell 22 Jahre und studiert noch bis Ende Juli und wird im August voraussichtlich eine Vollzeitstelle antreten.
Daher wollte ich fragen, ob dem Amt hier ein Fehler unterlaufen ist und eventuell doch die Einkommensverhältnisse des eigenen Bruders angeben muss? Oder müssen die Unterlagen bei Geschwistern (unabhängig davon, ob sie studieren oder nicht) und die unter 25 Jahre alt sind, nicht eingereicht werden?
4 Antworten
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Da Du das 25. Lebensjahr vollendet hast, bildest Du Deine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Die Verhältnisse anderer Haushaltsmitglieder sind nach meiner Einschötzung dann irrelevant.
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Verlangen können die viel. Wurde eine Rechtsgrundlage für die Anforderungen der Unterlagen benannt?
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Und genau gegen diese unterstellte HG - hättest du einen fristgerechten, schriftlichen und formlosen Widerspruch einlegen sollen, wenn dich deine Eltern nicht freiwillig unterstützen möchten und ihr auch getrennt wirtschaftet, dann hätten weder deine Eltern und schon gar nicht Geschwister Nachweise über Einkommen und Vermögen erbringen müssen.
Ab deinem 25 Lebensjahr bildest du deine eigene BG - und deine HG - nur unter den genannten Voraussetzungen, ansonsten bildest du mit ihnen eine ganz normale WG - und da darf weder etwas über Einkommen noch Vermögen gefordert werden.
Könntest ja auch einen Antrag auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum stellen, dann würden deine Eltern und Bruder ganz raus sein, hättest dann keine Probleme mehr mit dem Jobcenter, eine Erstausstattung für die Wohnung und ggf.ein zinsloses Darlehen für die Kaution sind auch möglich.
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Du bist ü26.
Mach bitte einen Antrag auf eigene BG im Haushalt deiner Eltern. Dann sind die Zahlen der weiteren Mitbewohner (Eltern/Geschwister) irrelevant. Es zählt nur die anteilige Miete.
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Ich hatte ja einen Antrag auf eigene Bedarfsgemeinschaft im Haushalt gemacht, da ich über 25 bin. Heißt das, dass die Auszüge und Einkommensverhältnisse meines Bruders, der zwar aktuell noch studiert, jedoch im August einen Vollzeitlohn bekommen wird, irrelevant? LG
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Wenn der Bruder mit im selben Haushalt lebt und dadurch eine bedarfsgemeinschaft entsteht... ja
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Eine BG kann hier nicht entstehen, da der/die AntragstellerIn nicht mehr U25 ist.
Die Einkommensbescheide meiner Eltern wurden jedoch verlangt und auch die Auszüge...