Müssen Coverbands die eigentlichen Bands nach Erlaubnis fragen ob sie ein Lied covern dürfen?

2 Antworten

Dafür gibts Gema und co.

Covern ist grundsätzlich erlaubt, bei der Aufführung oder Ausstrahlung eben dieser Songs geht dann aber indirekt ein Teil der einnahme an den Orginalkünstler zurück. https://www.gema.de/musiknutzer/

Einmal klicken und du kennst dich aus.

Servus.


Floosen1998  23.04.2020, 11:01

Band muss dann aufjedenfall angemeldet sein

Aber es gibt genügend die Lieder auch so covern ...

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Eromzak  23.04.2020, 11:04
@Floosen1998

Klar, gibt auch nen haufen Leute die illegal Filme runterladen, deswegen ist das aber weder moralisch noch Rechtlich richtig. Davon ab gibts vorallem mal viele Bands die ohne gewinnabsicht nur zum Spaß spielen, diese sind bessergestellt oder evtl. sowieso nicht anmeldepflichtig. Wobei sich das alles ja öfter mal meldet. Bei 50 Konzertbesuchern juckt das sowieso niemanden, stimmt im Kern schon.

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LacrotLP 
Beitragsersteller
 23.04.2020, 11:02

Also wenn man ein coveralbum macht geht ein Teil vom Geld an die original band🙂

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Eromzak  23.04.2020, 11:03
@LacrotLP

Das ist korrekt, sofern die noch die Rechte an diesem Song haben und nicht jemand anders und im Falle von älterer Musik (klassik und co) diese Rechte bereits erloschen sind.

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LacrotLP 
Beitragsersteller
 23.04.2020, 11:05
@Eromzak

Ah ok🙂 ein freund von mir ist in einer Band und die covern auf der Bühne immer lieder🙂

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Eromzak  23.04.2020, 11:05
@LacrotLP

Genau, wichtig hier, wenn die nicht der Veranstallter sind haben die damit nix am Hut, der Veranstallter muss die Gema anmelden nicht die Band.

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StefanAumueller  23.04.2020, 15:14
@Eromzak

Betonung noch mal, wenn sie selbst einfach spielen ohne einen Veranstalter zu haben, müssen sie GEMA bezahlen. Ob sie Eintritt nehmen oder nicht.

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Eromzak  23.04.2020, 22:42
@StefanAumueller

i.d.r. ja - gibt sonderregelungen, privatveranstaltungen sind sowieso gemafrei etc. pp.

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Ein Cover muss man nicht genehmigen lassen, jeder darf covern. Allerdings muss der Urheber für veröffentlichte / öffentlich aufgeführte Cover angemessen entschädigt werden. Dafür ist in Deutschland die Gema zuständig, bei der jede öffentliche Musikaufführung (sowohl live, als auch aus der Konserve) gemeldet wird und die dann Gebühren eintreibt und an die Rechteinhaber weiter reicht.

Anders sieht es bei Samples (Teile von Originalaufnahmen, nicht selbst nachgespielt) aus, die erfordern die Zustimmung des Rechteinhabers.