Müssen beim ausziehen Gebohrte Löcher zu gemacht werden?

9 Antworten

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Allen anderen Antworten zugegen: Nein, müssen sie nicht, wenn sie sich im üblichen Rahmen (Anzahl) bewegen. Ein Richter hat einem Mieter einmal 18 Dübellöcher im Bad zugestanden!

Entscheidend ist natürlich, wie lange du dort gewohnt hast. Wenn die Wände durch längere Mietdauer ohnehin "abgewohnt" wären und ein Streichen erforderlich wäre, dann müssen natürlich auch beim Auszug die Löcher verschlossen werden. Wenn aber nicht neu gestrichen werden muss, müssen auch keine Dübellöcher (in üblicher Anzahl) verschlossen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

AkiiraKurusu 
Beitragsersteller
 08.01.2021, 10:50

Ich bin mir sehr sicher das hier sowieso einiges bei der Wohnung gemacht werden muss...es ist leider die einzigste Wohnung die nicht Komplett renoviert worden ist. Weil ich angegeben hatte das ich die auch unrenoviert annehmen würde weil ich es eilig hatte...

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pharao1961  08.01.2021, 10:52
@AkiiraKurusu

Wenn du sie unrenoviert übernommen hast, kannst du auch unrenoviert übergeben. Hoffentlich steht das auch irgendwo dass du unrenoviert übernommen hast...

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AkiiraKurusu 
Beitragsersteller
 08.01.2021, 10:54
@pharao1961

Jap steht soweit alles im Mietvertrag drin, zudem hab ich damals so ne art Heft bekommen wo alle Mängel der Wohnung drin steht die vom Vormieter waren wo denn auch nochmal drin steht das ich die so übernommen habe

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Ja, das müssen sie. Wir sind vor 3 Jahren umgezogen und meine Eltern haben es gemacht. Ich gehe davon aus, dass man es muss.


AkiiraKurusu 
Beitragsersteller
 08.01.2021, 10:43

Oke danke :D

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bei uns müssen sie wieder zu gemacht werden.

Zumachen. Geht am einfachsten und schnellsten mit Moltofil aus der Tube.

Ja. Wenn im Mietvertrag renovieren vorgesehen ist, gehört dieses mit dazu.

Du musst dann eh die Wände neu streichen.