Müssen beim ausziehen Gebohrte Löcher zu gemacht werden?
Die Frage klingt vielleicht etwas blöd aber ich hab's noch nicht allzulange meine eigene Wohnung. Ich würde gerne ein paar Wandregale an die Wand bringen, der Vormieter hatte scheinbar keine Regale drangehabt oder hat die Löcher zugemacht (?) was man aber glaub ich sehen würde. Meine Frage is halt wenn ich irgendwann hier wieder ausziehe muss ich denn die Gebohrten Löcher an der Wand zu machen oder können die einfach bleiben?
9 Antworten
Allen anderen Antworten zugegen: Nein, müssen sie nicht, wenn sie sich im üblichen Rahmen (Anzahl) bewegen. Ein Richter hat einem Mieter einmal 18 Dübellöcher im Bad zugestanden!
Entscheidend ist natürlich, wie lange du dort gewohnt hast. Wenn die Wände durch längere Mietdauer ohnehin "abgewohnt" wären und ein Streichen erforderlich wäre, dann müssen natürlich auch beim Auszug die Löcher verschlossen werden. Wenn aber nicht neu gestrichen werden muss, müssen auch keine Dübellöcher (in üblicher Anzahl) verschlossen werden.
Wenn du sie unrenoviert übernommen hast, kannst du auch unrenoviert übergeben. Hoffentlich steht das auch irgendwo dass du unrenoviert übernommen hast...
Jap steht soweit alles im Mietvertrag drin, zudem hab ich damals so ne art Heft bekommen wo alle Mängel der Wohnung drin steht die vom Vormieter waren wo denn auch nochmal drin steht das ich die so übernommen habe
Ja, das müssen sie. Wir sind vor 3 Jahren umgezogen und meine Eltern haben es gemacht. Ich gehe davon aus, dass man es muss.
bei uns müssen sie wieder zu gemacht werden.
Zumachen. Geht am einfachsten und schnellsten mit Moltofil aus der Tube.
Ja. Wenn im Mietvertrag renovieren vorgesehen ist, gehört dieses mit dazu.
Du musst dann eh die Wände neu streichen.
Ich bin mir sehr sicher das hier sowieso einiges bei der Wohnung gemacht werden muss...es ist leider die einzigste Wohnung die nicht Komplett renoviert worden ist. Weil ich angegeben hatte das ich die auch unrenoviert annehmen würde weil ich es eilig hatte...