Mündlicher Kaufvertrag bei Kleinanzeigen?
Hallo liebe Community,
hab vor 2 Wochen ein altes Schlafzimmer auf Kleinanzeigen gestellt für 200€.
Der Kunde meinte er würde es für 200€ in 2 Wochen abholen kommen. Nach Absprache mit dem Kunden wurde alles zerlegt und in die Garage gestellt.
2 Wochen sind rum, und ich schrieb den Kunden an, was er jetzt heute Zeit hätte.
Es kam die Antwort, ich möchte ein Bild von der Rückwand. Hab ihn ein Foto von der Garage geschickt, das ich da jetzt nicht mehr dran komme, und er das ganze selbst nachschauen kann beim Abholung. Seit 2 Wochen warte ich auf eine Abholung…
Jetzt bekomme ich keine Antwort mehr!
Was kann ich tun?
Meines Erachtens liegt ein mündlicher Kaufvertrag vor mit Betrag und Abholung. Und seit 2 Wochen wurde der Vertrag nicht widerrufen.
LG
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Meines Erachtens liegt ein mündlicher Kaufvertrag vor mit Betrag und Abholung.
Korrekt.
Und seit 2 Wochen wurde der Vertrag nicht widerrufen.
Das wäre bei einem Privatverkauf rechtlich auch gar nicht möglich.
Aber ehrlich, willst Du den Kaufvertrag tatsächlich einfordern oder gar einklagen?
Setz dem Käufer (nicht Kunden, sowas haben nur Gewerbliche) eine datierte Frist von etwa 10 Tagen, danach erklärst Du den Kaufvertrag als aufgelöst und stellst das Schlafzimmer neu ein.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Vennesla/1686909403689_nmmslarge__558_554_2146_2146_824965487af0cb23eb3ab8d3f8902c62.jpg?v=1686909404000)
Das passiert leider immer wieder das die Käufer nicht zur Abholung kommen.
Leider kannst du in diesem Fall nichts machen.
Setze das Schlafzimmer erneut bei Kleinanzeigen rein.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Antitroll1234/1444748954_nmmslarge.jpg?v=1444748954000)
Du könntest zivilrechtlich auf Vertragserfüllung klagen, ob dieser Weg sich lohnt überlasse ich deiner Entscheidung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ob das ein mündlicher Vertrag ist, weiß ich nicht, aber berufen würde ich mich darauf nicht. Aktivier die Anzeige einfach wieder und verkauf an wen anders.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das ist nicht im geringsten verbindlich
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ah und gibt aus auf Kleinanzeigen denn eine notarielle Bekundung und Beurteilung? Denn meines achtens ist das notwendig bei einem mündlichen Kaufvertrag und es steht ebenfalls in deinen Links
Auweia...
Kaufverträge entstehen bei Kleinanzeigen wie allgemein nach dem BGB, und dazu braucht es keine "notarielle Beurkundung" und das steht auch in keinem meiner Links.
Oder brauchst Du bei einem Brötchenkauf - auch ein mündlicher Kaufvertrag nach dem BGB eine "notatielle Beurkundung und Beurteilung"?
Antworte doch bitte nicht auf Themen, von denen Du erkennbar keinerlei Ahnung hast.
Unglaublich...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dann wäre es doch kein mündlicher Vertrag mehr? Kann mir nicht vorstellen, dass das in den Links steht, auch wenn es sus ist, wenn ein Rechtsartikel von einem "rechtskräftigen Kaufvertrag" spricht …
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Beim Brötchenkauf wechseln Brötchen und Geld sofort den Besitzer, das ist schon ein relevanter Unterschied, auch wenn das mit der notariellen Beurkundung in diesem Fall n stimmt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ein Kaufvertrag muß nicht notariell bekundet und 'beurteilt' werden. Es reicht, wie M111evo geschrieben hat, eine mündliche Absprache. Die Schwierigkeit kann dabei allerdings liegen, sie nachzuweisen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Notarielle Beurkundung gibt es nur bei immobilien und Grundstücke.
Beispiel: Einkauf im Supermarkt. Da ist auch kein Notar dabei.
zweites Beispiel: wenn du ein Auto kaufst, für mehrere Tausend Euro ist auch kein Notar dabei.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/paradox1899/1685946626116_nmmslarge__0_0_248_248_ebdc35eda7b7b1bde76a04596f05decf.jpg?v=1685946626000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/paradox1899/1685946626116_nmmslarge__0_0_248_248_ebdc35eda7b7b1bde76a04596f05decf.jpg?v=1685946626000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Okay. (Hier sind so viele Kommentare, du könntest dich auf einige davon beziehen.)
Da irrst Du Dich aber ganz gewaltig:
Mir ist es absolut schleierhaft, warum fast jeder Kleinanzeigen für einen rechtsfreien Raum hält:
Nein, da entsteht kein Kaufvertrag!
Nein, ein Kaufvertrag muss immer schriftlich geschlossen werden!
usw, usw.
Große Irrtümer, die extrem teuer werden können...
Auch hier werden nämlich rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB geschlossen.
Klicken: Alles zum Thema Kaufvertrag
Klicken: Kaufvertrag bei Kleinanzeigen
Klicken: Mündlicher Kaufvertrag: Rechtskräftig oder nicht?
Das erklärt so einiges.