Mündliche Prüfungen im Abitur, wann wählen - Widerspruch?
Hallo,
mit dem Ende meiner 10. Klasse musste ich ein Kurswahlprotokoll ausfüllen, darunter auch meine zwei
mündlichen Prüfungsfächer.
Nun höre ich immer wieder von den Lehrern, dass "ihr noch zeit habt eure mündlichen Prüfungen zu wählen",
unter anderem lese ich auch im Abitur Leitfaden BW 2021:
"Im vierten Halbjahr legen Sie
• spätestens einen Schultag nach Ausgabe des Zeugnisses für das dritte Halbjahr Ihre mündlichen
Prüfungsfächer und gegebenenfalls eine vierte GFS fest"
Jetzt stell ich mir nun die Frage, ob ich meine mündlichen Prüfungen nochmals belegen muss im 3. Halbjahr,
bzw. ändern kann und inwiefern dies Sinn macht.
Ich bedanke mich bei jeder Antwort!
1 Antwort
Ich kann das nicht zu 100% für BW bestätigen, aber wenn du schon am Ende der 10 deine Prüfungsfächer angegeben hast, ist das eine vorläufige Eintragung (z. B. für die Zeugnisse ab der 11). Falls du die Möglichkeit, die Fächer zu ändern, noch hast, kannst du davon später Gebrauch machen - am Ende des 3. Halbjahres wird aber auf jeden Fall die entgültige Entscheidung getroffen. (Weiß es, wie gesaht, für BW nicht zu 100%, lief aber bei mir in NRW ähnlich.)