Mpu oder welche Maßnahme?

3 Antworten

Bereits seit 1991 werden daher alle Personen, die in Kontakt mit illegalen Drogen gekommen sind, von der Polizei an die Führerscheinstellen weitergemeldet. Das gilt also auch in den Fällen, in denen die Drogenauffälligkeit nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurde.

Die Führerscheinstelle hat in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und ggf. welche Maßnahmen sie gegenüber dem Auffälligen zu ergreifen hat.

Als Maßnahmen zur Überprüfung der Eignung von Drogenkonsumenten kommen in anderen Fällen folgende Maßnahmen in Betracht:

https://www.braunschweig.de/vv/produkte/II/32/32_3/32_31/drogenkonsum_und_fuehrerschein.php

Das wird dir niemand seriös beantworten können, dafür ist die Informationsdecke viel zu dünn.

Es kann etwas kommen, muss aber nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Frag bei deiner zuständigen Behörde nach, beim Amtsarzt zum beispiel.