Motorräder vor 2016 gedrosselt?

3 Antworten

Der Bestandsschutz bezieht sich auf den Führerschein. Nicht auf das Fahrzeug.

Nein. Nicht das Alter des Motorrads ist entscheidend, sondern wann du den A2 Führerschein gemacht hast. Wenn du ihn vor dem 28.06.2016 gemacht hast, darf das Motorrad mehr als die doppelte Leistung ungedrosselt haben. Wenn du den A2 später gemacht hast, zählt die 96 PS Grenze.