Motorradregelung 2021 schweiz?
Hallo, ich bin momentan 17 und will mir nächstes jahr (2020) die Kategorie A beschränkt holen. Da 2021 neue motorradgesetzte in kraft treten welche verlangt das man ungedrosselte 35kw motorräder fährt. da ich meinen Ausweis aber 2020 mache frage ich mich ob ich mir jezt trozdem eine bspw. R6 holen kann mit 35kw drossel, und ob ich die dann 2021 auch fahren darf.
1 Antwort
Es gilt - auch in der Schweiz - der Zeitpunkt wann du die Kategorie erworben hast.
Und: Mindestens 35 kW ist für Kategorie A, nicht für A-.
Was 2020 damit geführt werden darf -> darf auch 2021 und später weiter damit geführt werden.
Und es gibt eigentlich auch bei OPERA-3 für die Kategorie A beschränkt keine Änderung beim Mindestalter (18 Jahre) und die maximale Leistung auf 35 kW.
Vorgaben für das Prüfungsfahrzeug Kategorie A- (alt):
Motorrad ohne Seitenwagen mit min. 400cm³ Hubraum, max. 35kW und zwei Sitzplätzen. Der vorgeschriebene Hubraum darf um 10cm³ unterschritten werden.
In der neuen Version wurden die mindestens 400 cm³ gestrichen. Lediglich mehr als 125 cm³ sind (indirekt) vorgegeben:
http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/2017-06-01_2676_d.pdf
Wie viel Spaß eine per Gaswegbegrenzer gedrosselte R6 macht -> selbst ausprobieren.