Motorradkennzeichenhalter eintragungspflichtig?
Hallo,
ist ein Kennzeichenhalter an einem Motorrad eintragungspflichtig bzw. muss ein E-Prüfzeichen oder eine ABE haben?
Gruß, Woody
3 Antworten
Nein, bei einer Kennzeichenhalterung gibt es keine Eintragungspflicht.
Ansonsten gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Höhe Kennzeichen: (bei belastetem Fahrzeug), Unterkante vom Kennzeichen min. 200 mm über Fahrbahn, Oberkante vom Kennzeichen max. 1500 mm über Fahrbahn.
- Sichtbarkeit: (Winkel, aus dem das Kennzeichen voll sichtbar sein muss): 30° nach oben, 5° nach unten, 30° seitlich.
- Kennzeichen muss beleuchtet sein.
- Neigung des Kennzeichens: Oberkante max. 30° nach vorne, Unterkante max. 15° nach vorne
Reflektor. Meins Wissens nach stimmt das, aber ich habe im Netz in dem Forum dazu nichts gelesen..
Wie bei allen "eigentlich Normalen" Anbauteilen gibt es auch hier Ausnahmen.
Leute ich kann und muß Euch hier widersprechen.
Aus dem Custum-Bike Bereich weiß ich das es mehr als nur einen "Halter" gibt welcher mindestens eine ABE benötigt.
Position seitlich am Bike wird zusätzlich eine Eintragung in die Papiere, sprich Bauratabnahme benötigt.
Erfahrungswerte.
;)
Nein, zumindest in Deutschland nicht.
Er muss in Art und Anbringung nur den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entsprechen.
Warum hast du dir nicht eine dieser "neumodischen" 125er zum "verbasteln" gekauft?
Es tut mir regelrecht leid um die arme Mito ;-)
Viele Grüße
Michael
ich will sie doch nicht verbasteln... Ich will sich nur, dass sie durchs Pickerl kommt... :(
In Österreich muss eine ABE bzw. typisiert werden. Rizoma hat sogar einen mit KBA Nummer im Sortiment.
lg
man braucht noch so ein Katzenauge