Darf ich diese Kennzeichen Halterung an mein Motorrad anbauen ohne sie eintragen zu lassen?
Polisport Kennzeichenhalter LED Rücklicht 01, EAN: 5604415023910 https://www.amazon.de/dp/B0073PQ1HQ/ref=cm_sw_r_cp_apa_DwHbAbEHGAR1T
Danke im voraus
3 Antworten
Hallo,
Kennzeichenhalter müssen grundsätzlich nicht eingetragen werden, sie müssen einfach nur den Vorgaben entsprechen.
An welches Motorrad möchtest du den Kennzeichenhalter anbauen?
Bei den wenigsten wirst du die Vorgaben an die FZV mit den "30 Grad" einhalten.
Bei den meisten wirst du dein Kennzeichen dann schon fast als Tablett für die Tasse Kaffee zwischendurch nutzen können ;-)
Und dann wäre die Antwort auf die Frage ein klares NEIN.
Achtung: Laut StvZo §10 "Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein".
Absoluter Quatsch - es ist nicht die StVZO sondern die FZV in der das steht und gegen die Fahrtrichtung gilt nur bei vorderen Kennzeichen. Wie soll das bei hinteren auch gehen?
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
Natürlich muss das Rücklicht geprüft und zugelassen sein. Woher sich berndamsee aber so sicher ist, dass dies nicht der Fall ist, weiß ich nicht. Davon steht überhaupt nichts in der Artikelbeschreibung.
Allerdings würde es mich bei dem bisher angeführten Rest auch nicht mehr wundern, wenn es nicht zugelassen wäre.
Die Kennzeichenbeleuchtung ist in den meisten Fällen nicht bei der Halterung dabei und muss separat gekauft werden.
Viele Grüße
Michael
Hallo!
Du darfst dir diesen Kennzeichenhalter montieren, aber nicht mit dem 2Rad auf öffentlichen Strassen damit fahren.
- Kein e-Prüfzeichen für das Rücklicht.
- Keine Nummerntafelbeleuchtung
- Der aus der StVO zitierte Paragraf kann mit dieser Kennzeichenhalterung nicht erfüllt werden.
Für mich ein schönes Beispiel, wie ich den Kunden im Unklaren lasse, und durch die Nennung einer Zahl (EAN) und dem Zitieren eines Paragrafen Legalität vortäusche.
- Du kannst ihn gar nicht eintragen lassen, da er in keinster Weise entspricht.
LG Bernd
Hallo! Du sagst es ja selber, wer ihn montieren will, will damit auf öffentlichen Strassen fahren! Und genau diesen Zweck erfüllt dieser 'Kennzeichenhalter' NICHT!
Und das sollte gesagt werden, das ist nicht 'absolut überflüssig'!
Wenn ein Kaufargument, wie die e-Kennzeichnung der Lampen im Text weggelassen wird, dann nehme ich schon an, dass es nicht Schlamperei ist, sondern, dass es keine e-Kennzeichnung gibt!
Der korrekte Winkel des Kennzeichens kann mit dieser Halterung auch nicht hergestellt werden! Also unbrauchbar!
Nicht einmal als Kotflügelverlängerung taugt das Ding was, weil es ein riesen Loch hat.
Also nicht kaufen! Eintragung ist gar nicht möglich!
LG Bernd
Generell stimme ich dir ja zu und ich halte den auch nicht für geeignet, aber irgendwas "hineininterpretieren" bringt in den meisten Fällen wenig.
An dem einen oder anderen Motorrad wäre eine "korrekte Anbringung" in Bezug auf den Winkel schon möglich, die nächste Frage wäre allerdings: "Wohin leuchtet dann das Rücklicht" ;-)
Eine Eintragung ist doch auch gar nicht nötig !!!
Gruß Michael
Hallo Michael! Gebe dir ja auch Recht. Ich weiss, dass ich für einen Kennzeichenhalter keine Eintragung benötige, aber wenn er mit dem Rücklicht kombiniert ist ...
Die Frage ist, wer benötigt so etwas? Strassenzugelassene 2Räder benötigen ihn nicht und nicht strassenzugelassene 2Räder müssen umtypisiert werden. Aber nicht einmal dafür ist er tauglich.
LG Bernd
Hallo Bernd,
das Rücklicht muss natürlich geprüft und zugelassen sein. Das ist aber vollkommen unabhängig vom Kennzeichenhalter - da wird jedes Teil "für sich" betrachtet.
Benötigt wird "so etwas" von all denen, denen der originale Kennzeichenhalter (an ihren straßenzugelassenen 2Rädern) einfach nicht gefällt.
Und wenn man sich die Originalteile der meisten Motorräder mal anschaut, dann habe ich dafür durchaus Verständnis ;-)
Gruß Michael
Achtung: Laut StvZo §10 "Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein".Den Satz hast Du gelesen in der Artikelbeschreibung? Dann kannst Du dir die Frage selber beantworten. Es sei denn, Du tust dich etwas schwer mit Abschätzen von Winkeln. Das sind allerhöchstens 10 Grad.
JA, eine Kennzeichenbeleuchtung ist vorgeschrieben und alle Lichttechnischen Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein (ein Prüfzeichen habe)
@ ZuumZuum:
"Das sind allerhöchstens 10 Grad."
Denkfehler ! Der Winkel wird nicht von der Waagerechten sondern von der Senkrechten gemessen.
0° ist also ein senkrecht angebrachtes Kennzeichen. Aus dieser Position darf es um 30 Grad nach oben geneigt werden (Richtung Heck) oder um 15 Grad nach unten (Richtung Rad).
Deine Erklärung ist die landläufige, die zwar nicht ganz richtig ist, die man aber versteht.
Die offizielle versteht zum einen keiner und zum anderen kann man sie auch kaum bis nicht erklären.
In der offiziellen geht es übrigens um die Waagerechte ;-)
Mit den 30 Grad hast du Recht, aber wo nimmst du aber die 15 Grad her?
Wie die Anbringung sein muss, ist hier beschrieben und wie schon gesagt so, dass es kaum einer versteht:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31993L0094&from=DE
Zusatz (für ZuumZuum): "Gegen die Fahrtrichtung" gilt nur für vordere Kennzeichen eines Fahrzeugs.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv\_2011/\_\_10.html (Absatz 7)
Wenn ich mir diesen Kennzeichenhalter hier anschaue, funktioniert das trotzdem nicht.
Da sein Winkel nicht verstellt werden kann, muss das Motorrad an dem er befestigt werden soll, dann entgegen aller aktuellen Trends schon ein sehr stark nach unten abfallendes Heck haben, damit man damit nur bis 30 Grad kommt.
An allen Motorrädern mit ihren "hochgelegten Hecks" ergibt sich damit ein Winkel weit über 30 Grad.
Gruß Michael
vielen Dank für deine Antwort ich hab das bereits gelesen. Mich würde interessieren ob das Rücklicht eine Kennzeichen Beleuchtung benötigt. Leider finde ich keine Präzise Antwort im Netz vielleicht kann du mir helfen ?
Absolut überflüssig - wer nach eintragen fragt und ihn verbauen will, der will damit auch auf öffentlichen Straßen fahren.
Woher weißt du das? Davon steht in der Artikelbeschreibung überhaupt nichts.
Die ist in den meisten Fällen nicht beim Kennzeichenhalter dabei und muss separat gekauft werden.
Braucht's auch nicht, da das weder in der StVO noch in der StVZO steht. Es steht in der FZV und dort ganz anders.
Kennzeichenhalter müssen nicht eingetragen werden.
Damit hast du vollkommen Recht und es für mich mal wieder der Beweis, dass man eben doch nicht alles im Internet kaufen darf, die Leute aber so dumm sind und es immer und immer wieder tun.
Gruß Michael