Motorrad Unfall auf privatem Gelände bzw. Tiefgarage?

OriginalMotion  18.09.2024, 12:19

Nur zum Verständnis: das Motorrad ist auf deinen Bruder zugelassen? Er hat keinen Führerschein, aber ein Motorrad das ein Vollkasko Versicherung hat?

XYDavidXY5948 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 12:34

Ja genau, er hat ein Motorrad gekauft, es schon zugelassen und versichert weil er ca. in einem Monat mit seinem Führerschein fertig gewesen wäre.

3 Antworten

Die Haftpflicht Versicherung wird den Fremdschaden auf jeden Fall regulieren. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass sie bei deinem Bruder Regress fordern wird.

Die Vollkasko wird den eigenen Schaden nicht bezahlen, da er ohne Fahrerlaubnis gefahren ist.

Hinzu dürfte eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen.


ZuumZuum  18.09.2024, 12:25

Hinzu dürfte eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen.

Nur dann, wenn die Tiefgarage von Jedermann ungehindert betreten/befahren werden kann, also nicht durch eine bauliche Massnahe, z.B. Schranke, Tor usw. vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt ist.

Aber mit dem Rest hast Du völlig Recht.

Interesierter  18.09.2024, 12:36
@ZuumZuum

Naja, es wurde ein fremdes Auto beschädigt. Das bedeutet, auch Andere haben da Zugang.

Somit dürfte die Tiefgarage zum öffentlichen Verkehrsraum gehören.

Allerdings muß ich zugeben, dass ich mir da wirklich nicht sicher bin.

Nicht Du sondern das Fahrzeug ist versichert ein Geschädigter hat also zunächst Schadenersatzanspruch gegen deine Versicherung und die wird sich den Schadenersatz von dir wieder holen.

Du hast keine Ansprüche auf Schadenersatz durch deine Kaskoversicherung.

Es könnte auch sein, das deine Versicherung dir kündigt.


XYDavidXY5948 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 12:04
  1. habe ich kein Motorrad, es war mein kleiner bruder.
  2. hat er ein Auto beschädigt weil er da reingeknallt ist.
  3. darf man doch auf einem privatgelände üben?
ntechde  18.09.2024, 12:17
@XYDavidXY5948

Ist es denn Privatgelände? An sehr vielen Tiefgaragen steht ein Schild "Hier gilt die STVO", weil sonst der Tiefgaragenbetreiber unter Umständen in der Pflicht ist. Und damit gilt die Führerschinpflicht

XYDavidXY5948 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 12:19
@ntechde

Nein, das Schild „Hier gilt die STVO steht hier nicht“

ZuumZuum  18.09.2024, 12:39
@XYDavidXY5948

Zu 2. das wurde in der Hauptfrage nicht erwähnt. Die Haftpflicht übernimmt den Fremdschaden, wird aber bis zu 5.000 Euro in Regress gehen.

Zu3. Das Privatgelände gehört irgendjemanden. Lag von dieser Person oder Gesellschaft eine schriftliche Einverständniserklärung vor?

Ist die Tiefgarage durch bauliche Maßnahmen (Schranke, Tor, zutrittsregelnde Maßnahme) vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt?

Nein, Schäden dieser Art übernimmt deine Versicherung nicht, da ja wie du selbst geschrieben hast, eine Fahrerlaubnis nicht vor lag.