Motorrad Privatverkauf Gewährleistung?

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  1. Habe ein wenig recherchiert.Gutachterliche Expertise: Wenn du den Verdacht hast, dass das Motorrad bereits vor dem Unfall Mängel hatte, könntest du dich an unabhängige Experten oder Gutachter wenden, um den tatsächlichen Zustand des Motorrads vor dem Unfall zu bestätigen. Dies könnte helfen, deine Position zu stärken, falls du rechtliche Schritte in Betracht ziehst.
  2. Rechtliche Beratung: Es könnte ratsam sein, juristischen Rat von einem Anwalt für Verkehrs- oder Verbraucherrecht einzuholen. Ein Rechtsanwalt kann deine Situation beurteilen und dir mögliche Schritte aufzeigen, um deine Interessen zu schützen.
  3. Beweislage: Wenn nachgewiesen werden kann, dass das Motorrad bereits vor dem Kauf Mängel aufwies, die nicht offensichtlich waren und die dir nicht bekannt waren, könnte dies rechtliche Grundlagen bieten, um gegen den Verkäufer vorzugehen. Hierbei könnte es wichtig sein, jegliche Kommunikation, Kaufverträge oder Beweise für den Zustand des Motorrads vor dem Unfall aufzubewahren.
  4. Rückabwicklung oder Schadensersatz: Wenn bewiesen wird, dass du das Motorrad mit versteckten Mängeln gekauft hast und der Verkäufer davon wusste oder hätte wissen müssen, könntest du möglicherweise die Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Schadensersatz fordern. Dies hängt jedoch von den Gesetzen in deinem Land ab.
  5. Versicherung: Deine Teilkasko-Versicherung deckt normalerweise nur Schäden ab, die durch bestimmte Ereignisse wie Diebstahl, Brand, Sturm usw. verursacht werden. Bei einem Unfall, der aufgrund eines technischen Defekts auftrat, könnte es sein, dass die Versicherung nicht einspringt. Hier ist es wichtig, die genauen Bedingungen deiner Versicherungspolice zu überprüfen.

Aber du solltest dich damit trotzdem mal mit deinem Anwalt befassen.

Woher ich das weiß:Recherche

Die Kette blockiert das Rad nur, wenn sie abspringt oder irgend ein Fremdkörper zwischen Kette und Zahnrad eingeklemmt wird. Ich wüsste gern einmal, welcher konkrete Defekt an der Schwinge dazu führen soll. Das scheint mir schwer vorstellbar bis ausgeschlossen.

Die Kette kann nur abspringen, wenn sie nicht ausreichend gespannt ist. Die Kettenspannung zu kontrollieren fällt in die Verantwortung des Fahrers. Routinemäßige Sicherheitsprüfung und Wartung.

Und ein blockierender Fremdkörper kann eigentlich nur dann in die Kette geraten, wenn die Ladung mangelhaft gesichert wurde.

Mir scheint, du suchst hier krampfhaft nach einer Möglichkeit, die Konsequenzen deines eigenen Fehlverhaltens auf irgend jemand anderen abzuwälzen.


Unbekannt5756 
Beitragsersteller
 08.08.2023, 11:42

Dann ist es wohl nicht die Schwinge, sondern das Teil hinten, das die Kette spannt, es ist komplett rausgeflogen, das konnte ich auch beim Begutachten beim Kauf nicht sehen, dann hatte ich mich in der Begrifflichkeit vertan.

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LDanne  08.08.2023, 13:22
@Unbekannt5756

Du konntest nicht sehen, dass der Kettenspanner fehlt?!

Deine Geschichte scheint mir immer löchriger zu werden.

Wie gesagt gehört es zur Sorgfaltspflicht des Fahrers, für die korrekte Kettenspannung zu sorgen und das geht natürlich nur, wenn der Kettenspanner vorhanden ist und einwandfrei funktioniert. Im Rahmen der normalen Kontrollen muss man natürlich auch darauf achten, dass die Kontermutter angezogen ist, das dürfte sogar im Fahrerhandbuch stehen.

Du solltest dir sehr gut überlegen, hiermit bei einer Versicherung oder gar bei der Polizei vorstellig zu werden, denn das könnte dir schnell ins eigene Gesicht explodieren.

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Unbekannt5756 
Beitragsersteller
 08.08.2023, 13:33
@LDanne

Es fehlt nichts, das war einfach eine Übertreibung dafür, dass der Kettenspanner maximal demoliert war und um genau zu sein, um 90 Grad verbogen war, nachdem ich mein Bike wieder aufstellte, ich lüge nicht und das brauchst du mir auch nicht vorzuwerfen. Ich suche hier nur nach Hilfe, wie ich am Besten vorgehe, auch wenn es selbst zu bezahlen dazu zählt.

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Wann gekauft? Was stand im Kaufvertrag zum Thema Mängeln/Gewährleistung? Kann nicht nur nachgewiesen werden, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag, sondern auch dass der Verkäufer davon wusste?

Wird wohl schwierig...

Kann man nicht nachweisen . Meistens : wie gesehen so gekauft. Es sei denn, Arglist: wurde verschwiegen. Aber das muss man nachweisen .
ich würde anrufen. Sagen was passiert ist. Dass Gutachter einen vorherigen Mangel sah, der tödlich hätte enden können und wie ihr euch einigen könnt bevor es zu Gericht geht. Was böse enden kann . Du hast schon mit nem Nachbarn von ihm gesprochen …war alles bekannt 😂


Amtsschreck  08.08.2023, 11:08
Meistens : wie gesehen so gekauft. 

Könnte bei Privatkauf noch gelten. Mittlerweile gibt es bei gewerblichen Käufen eine Beweislastumkehr, nach Neuem EU-Recht seit 2-3 Jahren, meine ich. Quelle müsste ich aber erst googeln.

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Kann ich mein Geld irgendwie wieder zurückbekommen oder die Reparatur bezahlt bekommen? Ist das irgendwie möglich?

Wenn du nicht vom Händler gekauft hast nicht, weil

da ich beim Kauf auch alles sorgfältig überprüft hatte und mir nichts aufgefallen ist