Motorrad ohne DB-Killer geparkt (Ahndung durch Polizei möglich)?

4 Antworten

Die Betriebserlaubnis erlischt, sobald Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, welche das Abgas/Geräuschverhalten verschlechtern, siehe §19 Abs 2 StVZO:

2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Der dazugehörige Tatbestand wird allerdings erst dann verwirklicht, wenn das Fahrzeug auch tatsächlich in Betrieb genommen wird, Tatbestandsnr 319500:

Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.
§ 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
50,00€

Von einem bloßen Gebrauch, den das Abstellen verwirklichen würde, ist hier nicht die Rede.

Es handelt sich somit letztendlich um eine Ermessensentscheidung: Ist zu erwarten, dass das Fahrzeug in diesem Zustand bewegt werden wird und ist ebenfalls zu erwarten, dass dadurch die Umwelt oder Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, dann können Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen werden - genau wie bei einem Betrunkenen, der zu seinem Auto torkelt.

Steht das Fahrzeug beispielsweise ohne Auspuff vor der Garage und du gibst an, dass du eine Reparatur durchführst, würde das keine Gefahrenabwehr rechtfertigen.


pbheu  08.07.2021, 14:12

schön formuliert.
allerdings habe ich begründete zweifel, euer ehren:
ein nicht zugelassenes fahrzeug darf man im öffentlichen raum nicht parken.
ein fahrzeug was angemeldet und versichert und zugelassen ist, schon.
man darf es ohne betriebserlaubnis nur nicht in betrieb nehmen.
du darfst ja auch betrunken in einem auto sitzen, auf einem parkplatz, aber: sobald du den motor anmachst, bist du dran.
es ist durchaus möglich, das bike zb schiebend dorthin gebracht zu haben, und es auch schiebend dort wieder zu entfernen (klingt bescheuert, keiner schiebt. aber wenns kaputt ist, dann schon - und das ist es ja, denn es fehlt zb gerade der db killer).
meinem rechtsempfinden nach ist er dran, sobald er den motor anwirft, denn dann kommt lärm und die aufnahme des betriebes eines kfz ohne betriebserlaubnis zusammen. das kostet dann.

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Woher weiß denn der Cop überhaupt das kein DB Killer drin ist? Aber nun, wenn das Ding nicht verbaut ist erlischt im Regelfall die Betriebserlaubnis. Fahrzeuge die keine Betriebserlaubnis haben dürfen nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dazu gehört auch ein öffentlicher Parkplatz. Das würde an sich schon wahrscheinlich ein Abschleppen rechtfertigen.

Aber, dass Teil steht ja "nur" und du wurdest nicht beim Fahren damit Erwischt, von daher gäbe es meiner Meinung nach auch zunächst mal keine Mängelkarte oder weitere Konsequenzen. Wofür auch? Man muss schon auch etwas die Verhältnismäßigkeit im Kopf haben und nicht sofort mit Garanten auf Spatzen ballern.

Schließlich lässt sich ein DB Killer recht fix wieder einsetzen. Und viele die dann mit so einer Brülltüte herumfahren schleppen auch den DB Killer mit sich herum. Anders wäre es wenn du drauf sitzt und fährst. Dann gibt's bis auf's Abschleppen die ganze Latte. Bist du dann noch in der Probezeit wird's blöd.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Betrieb ist in den Zustand nicht zulässig. Parken stellt dagegen keinen Verstoß dar.

Was für Möglichkeiten hätte in diesem Fall der Polizist?

Sich verstecken und warten und dich auf frischer Tat ertappen, wenn du wieder losfährst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so

Eher gar keine.

Der Fahrer könnte das Motorrad sogar ohne Auspuff abstellen (etwa um mit dem Muster ein Ersatzteil zu holen)

Bei Inbetriebnahme mit erloschener ABE kann die Polizei natürlich eingreifen.

Übrigens bin ich dafür, diese Schwachmaten, die durch ihren Lärm unser Leben schlechter machen mit aller Härte zu bestrafen!

(Hohe Geldstrafe und Fahrverbot für die ganze Motoradsaison)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung