Motorrad ohne abe für Schutzblech?

3 Antworten

Das kommt ganz darauf an ob dein Moped nach EG Richtlinien abgenommen wurde. Hier besteht bezüglich der Länge der Radabdeckung nach hinten keine eindeutige Vorschrift mehr, und zwar sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Schutzblech. Es wird allerdings allgemein eine "ausreichende" Abdeckung gefordert (Auslegungssache). Ältere Fahrzeuge müssen theoretisch immer noch mit einer max. 150 mm über der Radachse endenden Abdeckung fahren (bei belastetem Fahrzeug vorn und hinten). Auch hier lohnt sich jedoch eventuell die Nachfrage beim Prüfer.


righley 
Beitragsersteller
 06.06.2016, 10:29

Woher weis ich ob es den eG Richtlinien entspricht ? 

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Nur mit dem orginalen Schutzblech besteht die Betriebserlaubnis des Herstellers weiter. Montierst du ein anderes brauchst du für das verbaute Ersatzteil eine Herstellerfreigabe, eine ABE oder eine Einzelabnahme durch eine Prüforganisation wie TüV, DEKRA, usw. Ein Schutzblech kann durchaus ein sicherheitsrelevantes Bauteil sein, wenn es am Reifen scheuert, sich während der Fahrt verformt und den Reifen aufschlitzt usw.

wenn das schutzblech so gefertigt ist, dass es den "sinn" entsprechend gewährleistet, dazu auch ausreichend abstand zum reifen besteht, bedarf es keiner abe..