Motorrad ohne abe für Schutzblech?
Ich habe vor mir ein neues vorderes Schutzblech für mein Moped (Yamaha wr 125x) dies hat aber keine abe. Benötige ich dafür eine abe oder geht das auch so ?
3 Antworten
Das kommt ganz darauf an ob dein Moped nach EG Richtlinien abgenommen wurde. Hier besteht bezüglich der Länge der Radabdeckung nach hinten keine eindeutige Vorschrift mehr, und zwar sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Schutzblech. Es wird allerdings allgemein eine "ausreichende" Abdeckung gefordert (Auslegungssache). Ältere Fahrzeuge müssen theoretisch immer noch mit einer max. 150 mm über der Radachse endenden Abdeckung fahren (bei belastetem Fahrzeug vorn und hinten). Auch hier lohnt sich jedoch eventuell die Nachfrage beim Prüfer.
wenn das schutzblech so gefertigt ist, dass es den "sinn" entsprechend gewährleistet, dazu auch ausreichend abstand zum reifen besteht, bedarf es keiner abe..
Nur mit dem orginalen Schutzblech besteht die Betriebserlaubnis des Herstellers weiter. Montierst du ein anderes brauchst du für das verbaute Ersatzteil eine Herstellerfreigabe, eine ABE oder eine Einzelabnahme durch eine Prüforganisation wie TüV, DEKRA, usw. Ein Schutzblech kann durchaus ein sicherheitsrelevantes Bauteil sein, wenn es am Reifen scheuert, sich während der Fahrt verformt und den Reifen aufschlitzt usw.