Motorrad mit 48 UND 50 PS
Hallo zusammen,
ich habe jetzt mit 18 den A2 Schein bestanden. Mein Papa hat eine Kawasaki KLE 500 (Bj. 1994) die im Fahrzeugschein mit 50 PS notiert ist. Also darf ich das Motorrad eigentlich nicht fahren.
Jetzt ist mir aber bei der Suche nach einem anderen Motorrad aufgefallen, dass es etliche andere Modelle (selbe Baureihe / Edition) gibt, die auf mobile und co. mit 48 PS verkauft werden. (A2-tauglich)
Da es keine Drossel auf 48 PS gibt (nur auf 34, ist mir aber zu wenig), muss es der baugleiche Motor sein.
Kann man die Daten irgendwie überprüfen lassen, bzw. gibt es eine Möglichkeit, das Motorrad auf 48 PS zu bringen?
Vielen Lieben Dank schon mal!
2 Antworten
Die KLE kam 1991 mit 50PS auf den Markt und wurde im Lauf der Zeit durch strengere Abgasnormen immer schwächer. Die letzte Version hatte nur noch 45 PS.
Die 1994 hat noch die volle Leistung und die darfst du so nicht mit dem A2 fahren.
Eventuell würde man dir die niedrigere Leistung eintragen wenn du den KAT nachrüstest.
Der TÜV will Nachweise sehen. Die Aussage "es gibt da aber dieses und jenes Modell, das eigentlich exakt baugleich sein könnte oder müsste oder vielleicht auch nicht" bringt garnichts.
Sprich mit dem TÜV, ob es die Möglichkeit gibt, einen kompletten 48PS-Motor zu besorgen und einzutragen. Dürfte wesentlich einfacher und günstiger sein, als den bestehenden Motor selbst zu drosseln und dafür dann Leistungs- , Abgas- und Geräuschgutachten anzufertigen.
Danke für die schnelle Antwort. Wäre es möglich, dass der TÜV den Test einfach so macht (... kann ja sagen ich hab jetzt den 48 PS Motor schon drin ^^) und er muss nur noch abgenommen werden?
Müsste doch klappen, da ja sowieso jedes Motorrad mit der Zeit etwas Leistung verliert, oder?