Monatliches Einkommen und Steuern?
Hallo liebe Community,
Aktuell arbeite ich in der Pflege und beginne im August eine neue Ausbildung (Einzelhandel) und würde im ersten Lehrjahr Brutto: 650 Euro verdienen.
Ich wollte erst online grob ausrechnen wie mein Netto Gehalt aussehen würde, da ist mir aufgefallen, dass Lohnsteuern etc. nicht abgezogen wurden sind.
Liegt es jetzt nur an dieser "groben" Berechnung, oder hat dies etwas damit zu tun, dass ich zu wenig verdiene um Steuern zu zahlen ? (Ausgenommen von den anderen Abzügen)
Mein aktuelles Problem ist nun: Ich muss aus privaten Umständen umziehen, das billigste was ich gefunden habe beträgt monatlich die Miete von 260 Euro.
Ob mein Netto Gehalt monatlich dafür ausreichen würde? Oder sollte ich dennoch vielleicht versuchen ein Antrag auf Wohngeld zu stellen, da ich ja nicht weiß wie viel ich Netto raus bekomme.
Ich entschuldige mich schon im voraus für mein Unwissen in diesem Thema...
Danke im Voraus
MfG
2 Antworten
Hallo liebe*r mairegen64022,
Du liegst mit dem Betrag unter dem Steuerfreibetrag von 967€ Brutto (11.604€ pro Jahr Grundfreibetrag). Deshalb musst Du nichts versteuern.
das billigste was ich gefunden habe beträgt monatlich die Miete von 260 Euro.
Ob mein Netto Gehalt monatlich dafür ausreichen würde? Oder sollte ich dennoch vielleicht versuchen ein Antrag auf Wohngeld zu stellen
Dein Netto reicht dafür aus, aber natürlich musst Du auch Deine anderen Kosten beachten. Wohngeld wirst Du denke ich bekommen. Da kenne ich mich nicht mit aus, glaube aber, dass ggf. Deine Eltern da mit reinzählen, wenn die zu viel verdienen, kann mich aber irren - das ist zumindest bei BAFÖG so.
da ich ja nicht weiß wie viel ich Netto raus bekomme.
Dein Brutto ist in Deinem Falle auch Dein Netto.
Alles Gute weiterhin!
Mit freundlichen Grüßen
//EDIT: Bitte den Beitrag von emesvau beachten - natürlich kommen noch Sozialversicherungsabgaben hinzu!
Huch, stimmt. Völlig verpennt. Danke für die Anmerkung!
Damit liegst du unter dem Freibetrag, Steuern gehen also nicht ab, Sozialabgaben aber schon.
Je nachdem wie alt du bist, kann dir noch Kindergeld zustehen. Ob man bei einer Zweitausbildung Anspruch auf BAB hat, weiß ich nicht. Falls nicht, dann aber vielleicht auf Wohngeld.
So ganz stimmt deine Antwort leider nicht. Sozialversicherung-Abgaben werden dennoch fällig. Lohnsteuer fällt lediglich keine an.