Monat übersprungen Jobcenter? Arbeitsamt auf Bürgergeld?

3 Antworten

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Im Bewilligungsfall sollte Bürgergeld zum Antragsmonat bewilligt bzw. nachgezahlt werden.

Das wäre zumindest üblich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Erst einmal kommt es darauf an was Du an ALG - 1 bekommen hast und wie lange Anspruch bestand bzw.noch besteht, ob Du alleine wohnst und was Du für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen musst.

Wenn Du den Antrag noch im Juli stellst oder schon gestellt hast und die sonstigen Voraussetzungen erfüllst, greift der Antrag im Regelfall auf den 1.des Antragsmonats zurück.

Bekommst Du aber noch im Juli Einkommen aufs Konto, dann würde das entsprechende der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf für Juli angerechnet.

Hast Du im Juli kein Einkommen und erfüllst die sonstigen Voraussetzungen, dann stünde dir natürlich ab dem Monat der Antragstellung Bürgergeld rückwirkend zu, also auch für den Monat Juli.


janeausten98 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 19:51

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort! Ich hoffe sehr, ich steht gerade auf null

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isomatte  19.07.2024, 19:58
@janeausten98

Wenn Du dem Grunde nach Anspruch auf Bürgergeld hast, weil Du die Voraussetzungen erfüllst und der Antrag noch im Juli beim Jobcenter gestellt wird bzw.schon wurde, dann besteht auch ab Juli Anspruch auf Leistungen und das dann rückwirkend nach Bearbeitung und Bewilligung des Antrags.

Hast Du im Juli kein Einkommen mehr, dann steht dir der volle Bedarf nach dem SGB - ll zu, also bei einem Single z.B.derzeit min. 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch deine Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Der muss aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Bitteschön

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Ich war schon oft genug dort und kenne ein paar persönlich... 😂

Ja, bekommst du nachgezahlt.

Bevor der Antrag nicht durch ist, bekommt man höchstens nur 100€ als Kredit im Vorraus, was für keine deutsche Miete reichen würde, alles andere weg gelassen.

Wann du es genau bekommst, ist schwer zu sagen.

Die haben dort eigentlich eine Reihenfolge, wenn nicht ein Schreiben vom Anwalt reinregnet und wenn sie auch nur etwas unterbesetzt sind, oder sonstige Umstrukturierungs- und Fortbildungsmaßnahmen haben, könnte es bis 3 Monate, oder sogar länger dauern, wenn du Pech haben solltest.

Wenn ein Fehler, von denen ausgesehen, passiert ist, wird es dir zu 99% nicht gesagt, sondern von dir nochmal ein Dokument verlangt, welches anscheinend nicht vorhanden war, du aber eingereicht hast.

Muss man nachreichen, also verlängert sich die Bearbeitungszeit noch einmal und du wartest immer länger, usw..

Aber....mann muss dazu sagen, dass die netten Arbeitsamtangestellten/-beamten seit paar Jahren deutlich sozialer und freundlicher geworden sind, im Gegensatz zu früher. 😅

...

Kläre das am besten mit all deinen Kostenstellen ab, dass es mit der Überweisung und Bearbeitungszeit des Jobcenters zu tun hat, es dauern könnte und auf jeden Fall nachgezahlt werden wird.

✌️🙂


GutenTag2003  19.07.2024, 20:34
Die haben dort eigentlich eine Reihenfolge, wenn nicht ein Schreiben vom Anwalt reinregnet 

Was für ein Unsinn.

Muss man nachreichen, also verlängert sich die Bearbeitungszeit noch einmal und du wartest immer länger, usw..

Das kann ja dann der Anwalt nachreichen. 😂😂😂

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GutenTag2003  19.07.2024, 23:14
@Ost3rhas3

Wärst Du nicht an der Reihe, Deine unsinnige Behauptung zu belegen ?

Die Frage des FS gibt keinen Hinweis. dass - bis dahin - ein Anwalt etwas (anderes) erreicht hätte.

Reine Polemik von Dir.

.

, habe ich mich Heute endlich beim Jobcenter Online angemeldet. 

Dieses Datum kann auch kein Anwalt ändern.

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Ost3rhas3  19.07.2024, 23:22
@GutenTag2003

Nein, warum sollte ich.... 😂🤷‍♂️

Ich stehe nicht vor Gericht und stehe nicht in der Pflicht, etwas beweisen zu müssen, ohne dass ich aufgefordert wurde.

Ich klage auch niemanden an.

Ich beantworte nur die Frage und teile meine Erfahrungen.

Von dir kam, dass es Blödsinn ist und ich war der erste, der darum gebeten hat, dass du uns bitte besser aufklären solltest.

Du hast etwas zuerst zu beweisen.

Ich meine, vielleicht ists nur ein Missverständnis zwischen uns, doch für meine Aussagen brauche ich keine Beweise und wüsste nicht, warum ich sie vorlegen sollte, weil ich meinen Bekannten bestimmt nicht nennen werde, usw.

Klär uns bitte auf.. 🙂

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Ost3rhas3  19.07.2024, 23:24
@GutenTag2003

Das mit dem Anwalt hatte auch nichts mit dem Fragesteller zu tun.

Und viel, bis auf etwas Bewegung, wird der Anwalt auch nicht bewirken können

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GutenTag2003  19.07.2024, 23:25
@Ost3rhas3
Du hast etwas zuerst zu beweisen.

Nö, es reicht, dass Dein Geschwubbel Unsinn ist.

Nochmal für Dich, möglicherweise hast Du es nicht verstanden

, habe ich mich Heute endlich beim Jobcenter Online angemeldet. 
Dieses Datum kann auch kein Anwalt ändern.
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GutenTag2003  19.07.2024, 23:29
@GutenTag2003

Ergänzung:

Vor diesem Datum hat das JobCenter auch keine Veranlassen auch nur irgendetwas für den FS zu tun.

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Ost3rhas3  19.07.2024, 23:39
@GutenTag2003

Möglicherweise interpretierst du zu viel...

Muss er vielleicht auch nicht und sie kommt auch ohne Anwalt aus.

"Nach einigen gescheiterten Versuchen, habe ich mich Heute endlich beim Jobcenter... "

Sie/Er/Es wird es schon davor ananalog oder digital versucht haben. Beides wurde gekennzeichnet.

Du hast schon Recht, dass der Antrag erst ab Antragstellung zählt, doch eigentlich kann man es auch ab Terminvereinbarung zählen lassen, weil man es auch analog stellen kann, dafür mittlerweile einen Termin bekommt, welcher sich in Folgemonate verlagern könnte und bis der Antrag dann gestellt ist, könnten ja sogar schon 2 Monate vergangen sein.

Doch rückwirkend hat es bei manchen Menschen schon ab Tetminvereinvereinbarung gegolten und da es bei ihr ein Übergang und kein totaler Neuantrag ist, wird sie es auch ohne Anwalt nachweisen und erreichen können, dass dieser Monat bei ihr nicht wegfällt und es an technischen Komplikationen und der Bürokratie des Jobcenters zu tun hatte.

DAS mit dem Anwalt und dem Datum, habe ich gar nicht sooo gemeint, da haben wir uns missverstanden.... ✌️🙂

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GutenTag2003  19.07.2024, 23:41
@Ost3rhas3
DAS mit dem Anwalt und dem Datum, habe ich gar nicht sooo gemeint, da haben wir uns missverstanden.... ✌️🙂

Warum auch immer ...

... Du hast es so geschrieben. ... und Du wirst damit auch etwas gesagt haben wollen. Oder haben Deine Worte keinen Sinn und keine Bedeutung?

Möglicherweise interpretierst du zu viel...

Oder Du?

Sie/Er/Es wird es schon davor ananalog oder digital versucht haben. Beides wurde gekennzeichnet.
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Ost3rhas3  19.07.2024, 23:44
@GutenTag2003

😂

Ich versuche mal freundlich zu bleiben..

Hast du meine Antwort nicht verstanden, wie ich es gemeint habe..?

Das mit dem Anwalt und dem Datum, hast nur DU jetzt reinintepretiert...

Hast du etwa kein Hirn, was sich mehr, als nur EINE Möglichkeit vorstellen könnte?

😉

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GutenTag2003  19.07.2024, 23:46
@Ost3rhas3
Das mit dem Anwalt, hast nur DU jetzt reininterpretiert...

Und Du hast es geschrieben.

Hast du etwa kein Hirn, was sich mehr, als nur EINE Möglichkeit vorstellen könnte?

Klar. So ist das mit Deiner "Freundlichkeit" 😂😂😂

Möglicherweise hat aber auch das keinen Sinn und keine Bedeutung.

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Ost3rhas3  19.07.2024, 23:52
@GutenTag2003

Möglicherweise willst du einfach nur würdelos pöppeln, obwohl ich es dir erklärt habe, wie, was, warum gemeint war und es ein Missverständnis zwischen uns zu sein schien...

Ich habe dir bis jetzt deutlich mehr Freundlichkeit entgegen gebracht, als andersrum.

Wenn ich zu dir asozial werde und bin, dann hast du es wohl auf jeden Fall verdient, zuerst getan und rausprovoziert.

😘

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GutenTag2003  19.07.2024, 23:55
@Ost3rhas3
Ich habe dir bis jetzt deutlich mehr Freundlichkeit entgegen gebracht, als andersrum.

Nun, Du hast

  • Deine Wahrnehmung
  • Deine Worte
  • Deinen (Un)sinn
  • usw.

Bist Du sicher, dass Du Dich dabei nicht auf dem Holzweg befindest?

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Ost3rhas3  20.07.2024, 00:03
@GutenTag2003

Bist du sicher, dass du nicht geistig behindert und auch noch vorlaut bist?

Scroll mal hoch, les nochmal durch und versuche den ganzen Kontext zu verstehen...!

Wenn du das nicht verstehen kannst oder willst, dann kann ich nichts dafür, denn jeder andere Mensch, hätte es nach meiner Erklärung verstanden und akzeptiert.

Alles wurde dir erklärt...!

Wenn es zu hoch für dich ist, dann kann ich nix dafür!

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Ost3rhas3  20.07.2024, 00:05
@Ost3rhas3

Der nächste würdelose Vollidiot, mit nur Scheise im Kopf, wurde gesperrt.

Was es für würdelose Dummschwätzer gibt, ist manchmal unglaublich.. 😂🤷‍♂️😇

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GutenTag2003  20.07.2024, 00:08
@Ost3rhas3
Bist du sicher, dass du nicht geistig behindert und auch noch vorlaut bist?

😂😂😂

Scroll mal hoch, les nochmal durch und versuche den ganzen Kontext zu verstehen...!

Mach das mal. Vielleicht verstehst Du es ( .... irgendwann einmal: Obwohl ich dies - nicht ohne Grund, - bezweifle).

 denn jeder andere Mensch, hätte es nach meiner Erklärung verstanden und akzeptiert.

Auch hierbei hast Du nichts als Deine Vermutungen und Unterstellungen. Wie wäre es, wenn Du Dich einmal an Fakten halten würdest und Dich weniger in Deinen Phantasien aalen?

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Ost3rhas3  20.07.2024, 02:13
@Ost3rhas3

Das mit dem Sperren, sollte von GuteFrage nochmal überarbeitet werden.

Ich sehe zwar nicht, was unser geistigverwirrte, höchstwahrscheinlich starke Patriot genau schreibt, aber dass er überhaupt noch etwas schreiben darf, sollte eigentlich nicht mehr gehen.

Naja, wenigstens für die Zukunft ein Idi weniger...😅🤷‍♂️😇

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