Mofa für 750€ gekauft, habe ich Rückgaberecht?

6 Antworten

Mein Freund hat so ein Mofa/Töffli für 7500Fr.- Verkauft, war aber im Perfekten zustand, du könntest das Mofa für rund 4000 Euro/Fr.- versuchen zu verkaufen.

Ich finde es einfach komisch das es dieses Mofa gar nicht in Deutschland geben sollte, was für ein Typenscheinnummer hast du denn?

LG


Dario2008 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 21:50

Glaub CH7122 oder sowas

Lenax2OO9  31.08.2024, 21:51
@Dario2008

Müsste meinen Freund fragen seine war CH7211, aber auf jeden Fall ein Schwiezer Mofa/Töffli

Da hast du kein Rückgaberecht, du hast das Mofa ja angeschaut und trotzdem gekauft. Zudem ist es ein Privatkauf da gibt es auch keine Garantie.

Hast du nicht, dieses Rückgaberecht! Und du hast auch einen saumäßig schlechten Deal gemacht. So eine "elende Flinte" kann man doch nur auf den Misthaufen schmeißen. Einen guten Deal hättest du gemacht, bei einer neu aufgebauten/generalüberholten Simson S51 2-4 mit originalen DDR Papieren, oder einer neuen BRD Zulassung! Da hast du etwas, worauf du stolz sein kannst. Und allen anderen kannst du den Daumen zeigen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lenax2OO9  31.08.2024, 21:48

Alles andere als eine "elend Flinte", ein Kult Mofa/Töffli ist das, mein Freund hat seins für 7500Fr,- Verkauft.

Den Zündapp Belmondo dürfte es eigentlich gar nicht in Deutschland geben.

Dario2008 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 21:52
@Lenax2OO9

Also bekomme ich auch so viel Geld dafür?

Shukow  31.08.2024, 22:15
@Lenax2OO9

Bei einer Simson hat er aber keine Geschichtsbeschreibung unter dem Ar...! Das ist deutsche Geschichte - pur und live -, ----- DIREKT ----, welche er fährt! Und dazu noch mit ein bisschen mehr als 60 km/h. Und er darf damit auf die Autobahn, was man aber, natürlich heutzutage, nicht macht, ist doch klar!

Nein sowas sieht eigentlich jeder der zwei Augen im Kopf hat


Dario2008 
Beitragsersteller
 24.08.2024, 21:08

Meinst du das Mofa kriege ich für den Preis wieder Verkauft?

Beim Privatverkauf hat der Käufer nach § 355 BGB kein Widerrufsrecht