Mofa Führerschein?

2 Antworten

Eine Mofa-Prüfbescheinigung unterliegt nicht den Gesetzmäßigkeiten der FEV für Fahrerlaubnisse, da es sich bei diesem Dokument nicht um eine Fahrerlaubnis nach diesem Gesetz handelt.

Somit sehe ich prinzipiell auch erst mal keinen rechtlichen Grund, Dir die Möglichkeit der Schulung für eine Mofa-Prüfbescheinigung trotz bestehender MPU-Auflage zu verweigern.

Etwas anders könnte die Situation allerdings liegen, wenn

- Dir das Führen von (Kraft-)fahrzeugen jeglicher Art, also auch fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge gerichtlich untersagt wurde.

- Du Dich noch innerhalb der zusätzlichen Phase eines befristeten Fahrverbotes z.B. nach § 44 StGB befinden solltest.

- Du Dich noch in der Phase einer befristeten Fahrerlaubnissperre nach § 69a StGB befinden solltest.

Dieses sind nur Vermutungen eines Rechtslaien.

Der TÜV vertritt neuerdings die Ansicht, er wäre berechtigt, einen Auszug aus dem Fahreignungsregister zu verlangen und anhand der Eintragungen deine Fahreignung zu beurteilen. Begründet wird das damit, dass man behördliche Aufgaben übernimmt und somit der Fahrerlaubnisbehörde gleichstellt wäre.

https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2022/mai-2022/2022-05-268-tuev-sued-auto-service-gmbh-aktuelles-zu-mofa-pruefungen.html

Meiner Meinung nach ist das natürlich zweifelhaft und die Argumente laufen ins Leere - es geht nicht um eine Fahrerlaubnis, bei der individuell die Voraussetzungen geprüft und eine behördliche Erlaubnis erteilt wird, sondern um eine Prüfbescheinigung, welche lediglich das Bestehen einer Prüfung dokumentiert. Sie stellt keine individuelle Berechtigung dar, sondern ist nur eine von mehreren voneinander unabhängigen Voraussetzungen, um ein solches Fahrzeug zu führen.

Auch das in den Raum geworfene Fahrverbot ist kein Argument, denn kein Prüfbescheinigungsinhaber muss eine vorhandene Mofaprüfbescheinigung abgeben, wenn er ein Fahrverbot hat, er darf dann nur keinen Gebrauch von seiner Bescheinigung machen - somit spricht auch nichts gegen das Ausstellen einer (Ersatz-)Bescheinigung.

Die aktuelle Verfahrensweise müsste man mal dem Bundesdatenschutzbeauftragten zur Prüfung vorlegen.