Mit wie viel Wochen/Monaten darf man vor dem 16 Geburtstag mit Führerscheinklasse T und A1 anfangen?

3 Antworten

Es gibt keine Vorschrift, ab wann man mit der Ausbildung beginnen darf! Die Führerscheinstelle, zumindest in Bayern, nimmt den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis allerdings erst 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalter an. Die Theoretische Prüfung darf erst 3 Monate vorher abgelegt werden und die Praktische Prüfung einen Monate vorm Geburtstag.

eine feste Begrenzung gibt es (abgesehen vom praktischen Teil und der Theorie-Prüfung) nicht. Richtwert: ein halbes Jahr für beide von dir genannten klassen.

therorie und praktische prüfung darfst du glaube ich nur 3 moante vorher machen. aber theorie anfangen zu lernen darfst du schon 6monate vorher